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US-Richter will Verleumdungsklage Sarah Palins gegen "New York Times" abweisen
Ein US-Richter hat die Abweisung einer Verleumdungsklage der ehemaligen republikanischen Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin gegen die Zeitung "New York Times" angekündigt. Der New Yorker Bezirksrichter Jed Rakoff sagte Medienberichten zufolge am Montag, er werde einem Antrag der Zeitung zustimmen, die argumentiert hatte, Palins Anwälte hätten nicht bewiesen, dass die "Times" böswillig gehandelt habe. Der Fall ist ungewöhnlich, da Geschworene gerade über ein Urteil beraten.
Die 58-jährige Ex-Gouverneurin von Alaska hatte behauptet, die Zeitung habe mit einem Leitartikel aus dem Jahr 2017 absichtlich ihren Ruf geschädigt. Darin wurde angedeutet, dass ihre Wahlkampfrhetorik habe dazu beigetragen habe, einen Anschlag anzuzetteln. Rechtsexperten zufolge hätte ein Urteil zu Palins Gunsten große Auswirkungen auf die journalistische Meinungsfreiheit in den USA gehabt. Palin war damals Galionsfigur der rechten Tea-Party-Bewegung in den USA.
Wie die "New York Times" selbst berichtete, will der Richter das Urteil der Geschworenen abwarten, bevor er die Klage abweist, falls es zu einer Berufung kommt. Er sagte dem Bericht zufolge, dass ein Berufungsgericht "sehr davon profitieren würde, zu wissen, wie die Geschworenen den Fall entscheiden würden".
Der Leitartikel von 2017 brachte eine Schießerei 2011 im US-Bundesstaat Arizona mit sechs Toten mit einer Wahlkampfanzeige von Palins politischem Aktionskomitee in Verbindung. Die Anzeige, die kurz vor dem Anschlag geschaltet wurde, zeigte den Kongressbezirk der Abgeordneten Gabrielle Giffords im Fadenkreuz einer Schusswaffe. Giffords selbst wurde bei dem Anschlag verwundet. Palin ist eine vehemente Verfechterin des laxen Waffenrechts in den USA.
Die "Times" hatte den Leitartikel am nächsten Tag korrigiert und erklärt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter durch die umstrittene Anzeige zu seiner Tat getrieben worden sei.
Palin, die ehemalige Wahlkampfgefährtin von John McCain im Jahr 2008, hatte vergangene Woche bei dem Zivilprozess in Manhattan gesagt, der Artikel habe sie "machtlos" gemacht. Die Anwälte der "Times" argumentierten, dass es sich um einen "ehrlichen Fehler" der Zeitung gehandelt habe.
E.Hall--AT