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Elf Generalvikare für Ende arbeitsrechtlicher Folgen bei "Lebensführungsfragen"
Elf Generalvikare haben ein Ende möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen für queere wie auch wiederverheiratete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche gefordert. Der aktuelle Zustand sei für zahlreiche Beschäftigte sehr belastend und erniedrigend, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Brief der Generalvikare von zehn Bistümern sowie des Militärbischofsamts an die Deutsche Bischofskonferenz. Die katholische Kirche müsse "ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung" verzichten. In Deutschland gibt es insgesamt 27 Bistümer.
Betroffene Mitarbeitende der Kirche erlebten teilweise bereits über Jahrzehnte eine "Kultur der Angst", hieß es in dem von den Bistümern veröffentlichten Schreiben. Der Zustand sei nicht mehr akzeptabel. Dies gelte nicht nur für queere Menschen, sondern auch für Beschäftigte, die nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet hätten oder in einer außerehelichen Beziehung lebten. Die Folge seien teils "erschreckende Schicksale".
Nach eigenen Angaben reagieren die Generalvikare damit unter anderem auf Diskussionen bei der jüngsten Versammlung des sogenannten synodalen Wegs und die Aktion #OutofChurch, bei der sich mehr als hundert Beschäftigte der katholischen Kirche kürzlich als queer outeten und Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht forderten. Generalvikare folgen in der innerkirchlichen Hierarchie gleich nach dem Bischof, sie leiten insbesondere die Verwaltungen der bischöflichen Diözesen.
Bis heute müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren sexuelle Orientierung oder anderweitige Lebensführung der katholischen Lehre widerspricht, auch arbeitsrechtliche Folgen befürchten. Unterzeichnet wurde das Schreiben von den Generalvikaren der Bistümer Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer und Trier sowie des Militärbischofsamts. Nicht dabei waren damit etwa die Generalvikare großer Bistümer wie Köln und München-Freising.
"Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt", hieß es in dem Brief weiter. Mitarbeitende müssten die Kirche als "angstfreien Raum erleben" und bräuchten "vollständige Rechtssicherheit" unabhängig von sexueller Orientierung oder privatem Beziehungsstatus. Die Regelung müsse "kurzfristig" geändert werden.
In ihrem offenen Schreiben regten die elf Generalvikare nach Angaben aus zugleich eine Art "Koalition der Willigen" unter den deutschen Bischöfen im Zuge der derzeit laufenden Reformbemühungen um eine Neuausrichtung der Kirche in verschiedenen Bereichen an. Sie wüssten um "die Schwierigkeit in der deutschen Bischofskonferenz, in vielen Fragen zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen". Daher rieten sie dazu, "dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihren Zuständigkeitsbereiche voranbringen".
O.Brown--AT