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Nicht-binärer Mensch scheitert mit Klage gegen Bewerbungsabsage
Ein nicht-binärer Mensch ist mit einer Klage gegen eine Bewerbungsabsage gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin warf der Person Rechtsmissbrauch vor, wie eine Sprecherin in der Hauptstadt mitteilte.
Der klagende Mensch, der den Geschlechtseintrag "divers" trägt, hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als "Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung" beworben und um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Die Bewerbung wurde im Februar 2026 per Mail abgelehnt, wobei die klagende Person mit "Herr T." angesprochen wurde.
Der nicht-binäre Mensch klagte daraufhin auf eine Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen. Als Indizien für die Benachteiligung führte er an, dass die Stellenausschreibung auf binärgeschlechtliche Personen beschränkt war und in der Absage die falsche Anrede verwendet wurde.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und bezeichnete das Handeln der klagenden Person als rechtsmissbräuchlich. Es sei überzeugt, dass sie sich ausschließlich deshalb beworben habe, um Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung spreche unter anderem, dass die Person an zwei Universitäten für ein Studium eingeschrieben sei und über keine fundierten Kenntnisse im Vergaberecht verfüge.
Das Urteil fiel am Donnerstag. Es kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
G.P.Martin--AT