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"Mehr Zeit fürs Baby": Bundestag debattiert über antragsloses Kindergeld
Vom kommenden Jahr an sollen Eltern von Neugeborenen automatisch Kindergeld bekommen, ohne einen Antrag dafür stellen zu müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Freitag in den Bundestag ein. Klingbeil rechnet nach eigenen Worten damit, dass durch die Reform rund 300.000 Anträge auf Kindergeld im Jahr entfallen. Es handle sich um eine Reform, "die erstmal sehr klein klingt, aber die das Leben von hunderttausenden Familien in unserem Land verbessern wird", sagte der Minister.
Nach der Geburt eines Kindes gebe es "Wichtigeres zu tun, als sich mit Papierkram und Behörden auseinanderzusetzen", sagte Klingbeil. "Die Eltern erhalten künftig das Kindergeld automatisch, sie erhalten es unbürokratisch und sie erhalten es schnell." Das bedeute: "Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie."
Der Entwurf sollte nach der Plenardebatte am Freitag im Bundestag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen werden. Im kommenden Jahr soll das Gesetz dann laut Bundesfinanzministerium in zwei Schritten umgesetzt werden.
In einem ersten Schritt - voraussichtlich im März 2027 - soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, ausgezahlt werden. Es geht dann an jene Person, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufe - voraussichtlich im November 2027 - soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden.
Die Voraussetzungen für die Auszahlung an die Eltern von Erstgeborenen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, dass von diesem Elternteil eine IBAN-Kontonummer bekannt ist und dass mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Die antragslose Auszahlung des Kindergelds ist im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Die Reform "spart jede Menge Zeit, Geld und auch Nerven auf allen Seiten, auch beim Staat", sagte Klingbeil im Bundestag.
Natürlich prüfe die Familienkasse wie bisher, ob den Eltern das Kindergeld zusteht, sagte der Minister weiter. Aber die notwendigen Informationen erhält sie dazu zukünftig von anderen Behörden: "Der Staat nutzt die Daten, die er schon hat."
Das Verfahren sieht laut Bundesfinanzamt so aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt für Steuern von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN-Kontonummer.
Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung laut Ministerium starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bisher müssen Eltern angeben, wer das sein soll. Für die antragslose Auszahlung bei ersten Kindern wird die Familienkasse künftig eine Auswahl treffen: Ist nur eine IBAN bekannt, wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, deren IBAN bekannt ist. Sind beide IBAN bekannt, wird das Kindergeld zunächst an die Mutter ausgezahlt.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass etwa 75 Prozent der Kindergeldberechtigten weiblich sind, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Eltern könnten aber auch eine andere Wahl treffen und diese der Familienkasse mitteilen.
T.Sanchez--AT