-
Neue Trump-Drohung gegen Nato-Verbündete
-
Unwetter: Fans bei Frankreich-Spiel müssen von den Rängen
-
Völler glaubt fest an Nagelsmann-Verbleib
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter deutlich vorn - SPD legt leicht zu
-
Treffer 17 und 18: Messi alleiniger WM-Rekordtorschütze
-
Nach verschossenem Elfmeter: Messi schreibt WM-Geschichte
-
17. Treffer: Klose gratuliert Messi zum Rekordtor
-
Vielerorts Rekordtemperaturen über 40 Grad: Westeuropa ächzt unter Hitzewelle
-
17. Treffer: Messi alleiniger WM-Rekordtorschütze
-
Hitzewelle in Europa: Schulen geschlossen und Züge gestrichen
-
Offiziell: Leipzig holt Trainer Demichelis
-
Rumänien: Parlamentsabstimmung über designierten Regierungschef Vestea erwartet
-
US-Außenminister Rubio besucht ab Dienstag drei Golfstaaten
-
Langjähriger US-Zentralbankchef Alan Greenspan 100-jährig gestorben
-
Nach verweigerter Dopingprobe: Lange Sperre für Vondrousova
-
USA und Iran einigen sich auf Fahrplan für Friedensabkommen - Atomfrage weiter unklar
-
Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest
-
Kommunen warnen vor Defiziten von rund 30 Milliarden Euro jährlich
-
Pistorius: Wird auch verpflichtende Versetzungen zur Litauen-Brigade geben
-
Lob und Tadel für Empfehlungen der Rentenkommission - Vorlage am Dienstag
-
Isländische Walfänger töten nach zwei Jahren Pause wieder Wale
-
US-Amerikanerin Penso pfeift DFB-Team
-
DAK-Umfrage: Mehr als jeder Zweite über 50 Jahre denkt über frühere Rente nach
-
Grüne fordern Koalition zu Rücknahme von Plänen für Heizungsgesetz auf
-
Schlotterbeck: "Was zählt, ist die Mannschaft"
-
Europa ächzt unter der Hitze: Schulen geschlossen und Züge gestrichen
-
Britischer Premier Starmer tritt zurück - Burnham als Nachfolger in den Startlöchern
-
"Brauchen den Neustart": THW Kiel trennt sich von Filip Jicha
-
Langjähriger US-Zentralbankchef Alan Greenspan gestorben
-
Kiew: Fünf Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine und einen Schwarzmeerfrachter
-
Tracking-Plattformen: Schiffe durchqueren trotz Irans Drohungen weiter Straße von Hormus
-
Berlin und Paris einigen sich zu deutschem Einstieg bei Panzerbauer KNDS
-
Offiziell: WM-Aus für Schlotterbeck
-
Nach dem Wolf drängen fünf EU-Länder auf Lockerung des Schutzes für Braunbären
-
Taliban bauen diplomatische Präsenz in Deutschland aus - Hilfe bei Abschiebungen
-
Jeder fünfte junge Erwachsene in Deutschland fühlt sich sehr einsam
-
Berlin: E5-Treffen findet trotz Starmer-Rücktritts am Mittwoch statt
-
Medien: WM-Aus für Schlotterbeck
-
NADA leitet Verfahren gegen Geher Schwazer ein
-
Mann spendet an Dschihadistenmiliz IS: 5500 Euro Geldstrafe in Hamburg
-
Abflug verzögert: Rettungskräfte versorgen hitzegeplagte Passagiere aus Flugzeug
-
Medien: THW Kiel trennt sich von Filip Jicha
-
Steinmeier ehrt Medaillengewinner mit Silbernem Lorbeerblatt
-
Kommunen warnen vor weiteren Rekorddefiziten: rund 30 Milliarden Euro pro Jahr
-
Pantisano: Äußerung zu CDU "verkürzt und in dieser Form falsch"
-
Mutmaßlich Raketen für Hisbollah gewartet: Prozess in Niedersachsen begonnen
-
Britischer Premierminister Starmer tritt zurück
-
Britischer Premierminister Starmer kündigt Rücktritt an
-
Berlin und Paris erzielen Einigung zu deutscher Beteiligung an Panzerbauer KNDS
-
Mehr als jeder dritte Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte
Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen
Darf ein Vorteilsprogramm als "kostenlos" bezeichnet werden, wenn Verbraucher dem Unternehmen dafür Daten überlassen, die dieses dann wirtschaftlich nutzt? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in dieser Frage eine Klage von Verbraucherschützern gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung zur App "Lidl Plus" keinen "Gesamtpreis" angebe, erklärte das OLG am Dienstag. (Az. 6 UKl 2/25)
Hintergrund des Verfahrens, das bereits am 22. Juli vor dem Verbraucherrechtssenat des OLG mündlich verhandelt wurde, ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherschützer hatten dabei angeführt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zwar kein Geld zahlen müssten, wenn sie die App "Lidl Plus" nutzen. Dafür zahlten sie für das Angebot aber mit der Preisgabe personenbezogener Daten.
Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, die Nutzung der App, mit der Verbraucher unter anderem Rabatte und personalisierte Produktinformationen bekommen können, sei kostenlos, argumentierte der vzbv. Außerdem sei Lidl gesetzlich verpflichtet, einen "Gesamtpreis" anzugeben,
Dem folgte das OLG nicht: Die Verpflichtung zur Angabe eines Gesamtpreises setze voraus, dass überhaupt ein Preis zu entrichten sei. Einen solchen hätten die Verbraucher bei der Nutzung der "Lidl Plus"-App aber gerade nicht zu bezahlen.
Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als "kostenlos" bezeichne. Dies bringe lediglich und in zulässiger Weise zum Ausdruck woran Lidl und die Verbraucher gleichermaßen ein Interesse hätten - nämlich "dass die Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen". Dass Lidl bei der Anmeldung und Nutzung der App Daten der Verbraucher erhebe und diese in wirtschaftlicher Weise nutze, stehe "ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort 'kostenlos' in den Nutzungsbedingungen".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Stuttgarter OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Vzbv-Chefin Ramona Pop erklärte am Dienstag, dass die Verbraucherzentrale "aller Voraussicht nach in Revision gehen" und "die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen" werde. "Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos", hob Pop hervor. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlten Rabatte "mit der Preisgabe persönlicher Daten".
F.Wilson--AT