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Lebenslange Haft nach tödlicher Auseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Kleve hat einen 41-Jährigen nach einer tödlichen Auseinandersetzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Urteil wurde am Montag verkündet.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im August in Geldern in einen Streit mit drei Männern geraten war. Im Verlauf der Auseinandersetzung fügte er den Männern mit einem Kampfmesser Schnittwunden zu. Bei einem Opfer durchtrennte er die Oberarmschlagader. Der Mann starb.
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft rückte davon aber im Verlauf des Prozesses davon ab und sah in der Tat einen Mord. Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.
B.Torres--AT