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Verdienstungleichheit zwischen Männern und Frauen verharrt auf unverändertem Niveau
Die Benachteiligung von Frauen beim Verdienst ist im vergangenen Jahr in Deutschland unverändert geblieben. Der sogenannte Gender Pay Gap, der sich teils dadurch erklärt, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und in Teilzeit arbeiten, verharrte laut Statistischem Bundesamt bei 16 Prozent. Auch der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit, der bereinigte Gender Pay Gap, blieb wie bereits im Vorjahr unverändert - er liegt bei sechs Prozent.
Zudem veröffentlichte das Wiesbadener Bundesamt am Donnerstag auch Zahlen zum sogenannten Gender Gap Arbeitsmarkt, der umso höher liegt, je stärker die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt ist. Auch hier blieb der Wert 2025 mit 37 Prozent auf dem Vorjahresniveau. "Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war", erklärte das Bundesamt.
Der unbereinigte Gender Pay Gap von 16 Prozent bedeutet, dass Frauen statistisch betrachtet 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer verdienen. Ein wesentlicher Grund dafür ist allerdings die höhere Teilzeitquote von Frauen: "Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche", erläuterte das Bundesamt.
Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Bettina Kohlrausch, hob hervor, dass die geringere Anzahl der Erwerbsstunden das Ergebnis einer "ungleichen Verteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen" sei - und nicht das Ergebnis einer "individuellen Life-Style-Entscheidung".
Frauen brächten "täglich eine Stunde und 19 Minuten mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer", erläuterte sie. Der bereinigte Gender Pay Gap von unverändert sechs Prozent zeige zudem, "dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt bei der Entlohnung immer noch diskriminiert werden", kritisierte Kohlrausch. "Hier sollte eine rasche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu mehr Transparenz über Entgeltstrukturen und besser Rechtsdurchsetzung bei Lohndiskriminierung führen."
E.Hall--AT