-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
-
Linke sieht sich trotz verpassten Parlamentseinzugs in Rheinland-Pfalz im Aufwind
-
BVB: Book wird Kehl-Nachfolger
-
Köln: Kessler stellt Wagner Beförderung in Aussicht
-
Familienministerin weist Kritik an Umbau von Demokratieprogramm zurück
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten erobern knapp 70 Rathäuser
-
Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen
-
Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt
-
Trump: Pläne zu Angriffen auf iranische Kraftwerke nach "sehr guten" Gesprächen vertagt
-
Ölpreis sinkt drastisch - Europas Börsen nach Trump-Ankündigung wieder im Plus
-
U21 ohne Collins und Aseko - Baur nachnominiert
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen sehen Ausgaben- und nicht Einnahmeproblem
-
Apothekenpleiten auf höchstem Stand seit 2008 - Branche aber vergleichsweise stabil
-
Nach Wahldebakel in Mainz: SPD-Spitze setzt auf Reformen statt Personaldebatten
-
DFB-Elf: Stiller und Führich für Pavlovic und Nmecha
-
Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH
-
Früherer französischer Regierungschef Jospin im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden
-
Scharfe Handgranate unter Auto vor Einfamilienhaus in Niedersachsen entdeckt
-
Auf Abschiedstour: Popp fehlt dem VfL "einige Wochen"
-
Presse: Koalition könnte kostenlose Krankenversicherung für Ehepartner abschaffen
-
Prozess gegen mutmaßlichen Huthi-Rebell in München begonnen
Gericht schränkt Verwendung von Werbebezeichnung "Dubai-Schokolade" weiter ein
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen. Das entschied am Freitag das Oberlandesgericht Köln und gab im Eilverfahren in vier Fällen den Antragstellern statt, die jeweils gegen Anbieter von "Dubai-Schokolade" auf Unterlassung geklagt hatten, weil die Schokolade nicht in Dubai hergestellt war. (AZ: 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25)
In einem der vier Fälle hatte das Landgericht Köln bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter erlassen. Das Gericht entschied in jenem Fall, dass Dubai-Schokolade "einen Bezug zu Dubai haben" müsse. In den anderen Fällen sprachen die Richter zunächst kein Verbot aus.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass der Vertrieb der fraglichen Produkte in allen vier Fällen unzulässig war. Die Beschränkung der Verwendung der Werbebezeichnung "Dubai-Schokolade" weitete es weiter aus: Bei dem "Hype" um die Schokolade in den vergangenen Monaten sei es vor allem um deren Herkunft aus dem arabischen Emirat gegangen, erklärte das Gericht. Daher müsse die Schokolade auch dort herstammen.
Anbieter von Produkten unter anderem aus der Türkei hatten argumentiert, dass Dubai-Schokolade eine Gattungsbezeichnung für ein Produkt mit besonderer Rezeptur sei, unabhängig vom Ort der Herstellung. Dem widersprach das Gericht "infolge einer summarischen Prüfung".
Es reiche bereits aus, "dass etwa 15 bis 20 Prozent der angesprochenen Verbraucher mit dem Begriff noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden", führte das Gericht aus. Die Prüfung habe ergeben, dass diese Schwelle im Bereich der Dubai-Schokolade noch nicht unterschritten sei.
Angefacht durch soziale Medien hatte sich in Deutschland ein regelrechter Hype um die sogenannte Dubai-Schokolade entwickelt. Vor Geschäften bildeten sich zum Verkaufsstart Ende des vergangenen Jahres lange Schlangen, teils harrten Menschen stundenlang aus. Sogenannte Dubai-Schokolade ist mit Pistaziencreme und feinen Teigfäden, sogenanntem Engelshaar, gefüllt.
Die Urteile aus Köln sind rechtskräftig.
W.Stewart--AT