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Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
Für Klimaschutzmaßnahmen ist die Politik zuständig: Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sind die Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Die Geschäftsführung der Deutschen Umwelthilfe wollte dort ein früheres Verbrenner-Aus für die Autobauer einklagen. Das hielt der BGH laut Urteilen vom Montag für unmöglich. Die Umwelthilfe denkt nun darüber nach, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Ihre beiden Geschäftsführer und die Geschäftsführerin klagten als Privatleute. Sie wollten erreichen, dass die Hersteller ab November 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Bis dahin sollten sie nur noch so viele Verbrenner verkaufen dürfen, bis sie eine bestimmte Schwelle an Treibhausgasemissionen erreicht haben.
Die Kläger argumentierten mit ihrer persönlichen Freiheit. Mit jedem verkauften Verbrenner würden Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft dringender. Dann müsste der Staat härter eingreifen und die Freiheit würde stärker eingeschränkt. Mit einem ähnlichen Argument hatte das Verfassungsgericht 2021 seinen berühmten Klimabeschluss begründet. Die Politik darf demnach die Lasten des Klimaschutzes nicht einseitig den jüngeren oder kommenden Generationen aufbürden.
Damals ging es aber um die Verantwortung des Staates und die deutschen Klimaziele. Für einzelne Unternehmen wie BMW oder Mercedes gibt es bislang kein Budget dafür, wie viele Treibhausgase sie noch emittieren dürfen. Und Gerichte können ihnen auch keins zuweisen, wie der BGH entschied.
"Die Verantwortung für Klimaschutzgesetzgebung liegt beim Gesetzgeber", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung. Nur die Gesetzgebung könne "den Klimaschutz und dessen Spannungsverhältnis" zu anderen Interessen demokratisch ausgleichen, erklärte der BGH.
Derzeit sieht die Europäische Union ein faktisches Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.
Umwelthilfe-Geschäftsführerin Barbara Metz wandte sich nach den Urteilen in Karlsruhe an die Bundesregierung. "Der Kanzler muss jetzt im Klimaschutzprogramm 2026 ein Machtwort sprechen: kein Einknicken vor der Autolobby, sondern Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, Ende klimaschädlicher Subventionen und ein nationales Verbrenner-Aus ab 2030", forderte sie.
Außerdem kündigte sie an, die Urteile genau zu analysieren. "Wir werden natürlich auch überlegen, verfassungsrechtliche Beschwerde dagegen einzulegen", sagte sie.
Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, betonte: "Was der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist ein ganz klarer Auftrag an den Gesetzgeber. Er muss tätig werden." Wenn darüber nachgedacht werde, "die Emissionsverordnung, die auf europäischer Ebene gilt, abzuschwächen, dann wäre das kontra Klimaschutz und nicht zulässig."
Kritisch äußerte sich auch der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabian Fahl. Er nannte die Urteile "ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen 'legal' und 'legitim', also moralisch in Ordnung". Die Autoindustrie habe "einen erheblichen Anteil an der Klimazerstörung", erklärte er. Bei der Diskussion über Verbrenner dürfe auch nicht vergessen werden, "wie viele Kriege für Öl geführt werden", ergänzte Fahl.
BMW und Mercedes-Benz dagegen begrüßten die BGH-Entscheidung. Es sei "kein Urteil gegen den Klimaschutz, sondern eine Klarstellung unserer demokratischen Ordnung", erklärte Mercedes. BMW teilte mit: "Wir haben im Verfahren stets die Position vertreten, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch die demokratisch legitimierten Parlamente erfolgen muss." Beide Unternehmen betonten, dass sie bereits einen Beitrag zum Klimaschutz leisteten.
Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) zeigte sich zufrieden. "Mit seiner Bewertung stärkt der BGH die Rechtssicherheit und damit zugleich die Planbarkeit von Investitionen", erklärte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
S.Jackson--AT