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Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden
Eine Mentorin darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen als "toxisch" und "manipulativ" bezeichnet werden. Dabei handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es wies den Unterlassungsantrag einer Bewusstseinstrainerin ab. Konkret ging es um Äußerungen einer ehemaligen Klientin. (Az.: 3 W 6/26)
Die frühere Kundin hatte an mehreren Kursen der Bewusstseinstrainerin teilgenommen. Ende 2025 teilte sie der Mentorin mit, dass sie nicht mehr an den Veranstaltungen teilnehmen wolle. Die Mentorin lehnte eine Rückzahlung des bereits gezahlten Gelds ab.
Daraufhin schrieb die ehemalige Kundin eine Mail an das Team der Mentorin und an den Zahlungsdienstleister, in der sie die Frau unter anderem als "manipulative und toxische Person" bezeichnete. Dagegen ging die Mentorin gerichtlich vor und scheiterte. Bereits das Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun.
Erst wenn bei der Äußerung die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, gelte sie als Schmähung, entschieden die Richter. In diesem Fall handle es sich um eine zulässige Meinungsäußerung, welche die Frau hinzunehmen habe. Es sei auch keine Schmähkritik, weil die Frau allein die geschäftliche Tätigkeit der Mentorin kritisiert habe. Auch polemische oder überspitzte Kritik müsse sie hinnehmen.
W.Morales--AT