-
Teenager und bald Eton-Schüler: Britischer Prinz George feiert 13. Geburtstag
-
Missbrauchsopfer werfen Vatikan "Verschleppen" eines Verfahrens gegen Ex-Jesuiten vor
-
CDU-Geheimdienstexperte Henrichmann warnt vor Kooperation mit Rosatom in Lingen
-
Kapitalbeteiligung: AMD will Milliarden in Anthropic investieren
-
Streit um Insektengift: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Umweltministerin ab
-
Tour: Philipsen siegt - Engelhardts Flucht nicht belohnt
-
In der Türkei festgenommener Deutsche-Welle-Journalist Uludag vorerst freigelassen
-
Ryanair bietet wegen Flugsteuer weniger Flüge aus Belgien an
-
Mit Balkongitter: Von Diebstahl betroffene Apollo-Galerie im Louvre wieder geöffnet
-
Ausfall bis Ende September: Torhüter Seimen fehlt Stuttgart
-
Gedenken an rechtsextremen Anschlag an OEZ: Steinemier fordert in München Konsequenzen
-
Furcht vor Eskalation im Iran-Krieg wächst - Trump droht mit Angriffen auf Brücken und Kraftwerke
-
Orban: Durchsuchung bei Ungarns Ex-Regierungspartei Fidesz "politisch motiviert"
-
Böse Überraschung: Einbrecher steht neben Bett von schlafendem 59-Jährigen
-
Merz und Söder schlagen Kanzleramtsminister Frei als neuen Unionsfraktionschef vor
-
Umstrittene deutsch-russische Atom-Zusammenarbeit genehmigt - unter Auflagen
-
EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab
-
Zwei Straßenbahnen stoßen in Rotterdam zusammen: 15 Verletzte
-
Nach Rücktritt von Spahn: Kanzler-Vertrauter Frei soll Unionsfraktion führen
-
Spritpreise klettern weiter - Diesel verteuert sich um fast zehn Cent je Liter
-
Proteste ausgeweitet: Indische Kakerlaken-Bewegung erhöht Druck auf Modi-Regierung
-
Freispruch für Busfahrer nach Unfall mit tödlich verletztem Neunjährigen in Hamburg
-
Neue Startup-Strategie der Regierung legt Fokus auf Militär-Technolgie
-
Berlin schreibt nun Vermietende bei zu hohen Angebotsmieten an
-
Selenskyj entlässt ukrainischen Armeechef Syrsky nach tagelangen Protesten
-
Vorwurf der Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer ab September vor Gericht
-
Verhandlungen mit Vermietern: 33 Galeria-Standorte auf der Kippe
-
USA gehen bei Zöllen wieder in die Offensive - neue Abgaben für Brasilien in Kraft
-
Hainer: "Menschenfänger" Klopp eine gute Lösung
-
Mutmaßlicher Mädchenjäger des US-Sexualstraftäters Epstein nahe Paris tot aufgefunden
-
Ecker-Rosendahl und Henkel würdigen Trainer Osenberg
-
Deutsch-russische Atom-Zusammenarbeit genehmigt - Parteiübergreifend Kritik
-
Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen
-
Norwegen gedenkt der Opfer der Breivik-Anschläge vor 15 Jahren
-
Lipowitz bereits operiert: "Er ist mega enttäuscht"
-
Medien: Frei soll neuer Unionsfraktionschef werden
-
Bundesanwaltschaft klagt Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland" an
-
Bundesregierung will Unterstützung von Terroropfern dauerhaft sicherstellen
-
Ermittlungen gegen Polizisten nach tödlichem Unfall mit Streifenwagen in Hessen
-
Gespräche laufen: Italien will Guardiola
-
Firma scheitert mit Millionenklage gegen Bund wegen geplatzten Maskendeals
-
Lawrow kündigt Treffen mit Rubio am Donnerstag in Manila an
-
Ermittler untersuchen Geschäftsräume der Deutschen Bank
-
Französischer Modelagent mit engen Verbindungen zu Epstein tot aufgefunden
-
Bundesregierung will Cybersicherheit der Verwaltung stärken
-
41-Jähriger in Dortmund soll eigenen Vater getötet haben
-
Anklage gegen vier Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"
-
Ecker-Rosendahl würdigt Trainer Osenberg
-
Polizeistation in Hitlers Geburtshaus in Braunau eröffnet - umstrittenes Projekt
-
Befragung: Nahezu Hälfte von deutschen Studierenden nutzt täglich KI-Tools
BAG: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller rechtens
Zeitungszusteller, die die Zeitungen regelmäßig vor sechs Uhr morgens austragen, haben Anspruch auf einen Nachtzuschlag von 30 Prozent. Dies sei bei "Dauernachtarbeit" angemessen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Etwas anderes gilt demnach nur, wenn abweichende tarifliche Regelungen bestehen. (Az: 10 AZR 261/20)
Die Klägerin ist Zeitungszustellerin im Raum Paderborn. Sie trägt jeden Werktag vor sechs Uhr und für mehr als zwei Stunden Tageszeitungen aus, donnerstags und samstags zudem Anzeigenblätter.
Von der Vertriebs-GmbH erhielt sie dafür den gesetzlichen Mindestlohn. Dies waren im Streitjahr 2018 8,84 Euro, seit Anfang 2022 sind es 9,82 Euro und künftig ab 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde.
Mit ihrer Klage verlangte sie einen Zuschlag für ihre Nachtarbeit in Höhe von 30 Prozent, für die Monate August bis November 2018, das waren insgesamt 954,15 Euro.
Dem gab das BAG nun statt. Sofern keine tarifliche Ausgleichsregelung besteht, verpflichte das Arbeitszeitgesetz Arbeitgeber, für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich durch freie Tage oder durch einen Lohnzuschlag zu gewähren. Hier gebe es keine Tarifregelung, und der Arbeitgeber habe keine freien Tage gewährt. Daher sei er zum finanziellen Ausgleich verpflichtet.
Üblicherweise gelte dabei nach bisheriger Rechtsprechung ein Lohnzuschlag von 25 Prozent als "angemessen". Davon könne es aber Abweichungen nach oben und unten geben.
Die Zeitungszustellerin leiste "Dauernachtarbeit" an jedem Werktag. Daher sei ein Zuschlag von 30 Prozent angemessen, urteilte das BAG. Nach dem Erfurter Urteil gilt dies auch für Teilzeitbeschäftigte. Das Gesetz mache den angemessenen Ausgleich nur davon abhängig, dass die Arbeitszeit in den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr (Bäckereien 22 bis 5 Uhr) mehr als zwei Stunden beträgt.
Den Hinweis des Verlags auf den hohen Kostendruck bei Tageszeitungen ließen die Erfurter Richter nicht gelten. Die Interessen der Arbeitgeber müssten hinter dem vom Gesetzgeber gewollten Arbeitnehmerschutz zurücktreten. Ein unzulässiger Eingriff in die Handlungs- und Berufsausübungsfreiheit der Arbeitgeber sei dies nicht. Auch die Pressefreiheit könne einen geringeren Zuschlag nicht rechtfertigen, urteilte das BAG.
G.P.Martin--AT