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Digitale Verwaltungsdienste ab 2028: Bundestag beschließt Onlinezugangsgesetz
Der Bundestag hat eine Novelle des sogenannten Onlinezugangsgesetz beschlossen, nach der Bürgerinnen und Bürger von 2028 an verbindlich über ein digitales Bürgerkonto elektronischen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes erhalten sollen. Die Ampel-Fraktionen sowie die Gruppe der Linkspartei stimmten am Freitag im Plenum für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Anspruch auf digitale Verwaltungsdienste grundsätzlich auch einklagbar machen soll. Union und AfD stimmten dagegen.
Mit der Gesetzesnovelle soll die Verwaltung bürgernah und moderner werden. Das Onlinezugangsgesetz sei "Antreiber" der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, heißt es in dem Gesetzentwurf. Behördliche Anliegen sollen künftig vollständig elektronisch erledigt werden können. Das sogenannte Schriftformerfordernis soll wegfallen.
Dafür soll die sogenannte Bund-ID als zentrales, digitales Bürgerkonto eingeführt werden. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Über ein digitales Postfach sollen Bescheide zugestellt werden können.
Der Anspruch auf digitalen Zugang zu Verwaltungsdiensten soll künftig zwar prinzipiell einklagbar sein. Dies gilt aber nicht für Leistungen, "deren elektronisches Angebot aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen ist", heißt es in der Gesetzesvorlage. Auch ist der Anspruch für solche Dienste ausgeschlossen, deren elektronisches Angebot wirtschaftlich unzumutbar ist. Auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche soll es nicht geben.
Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte bereits das Ziel, die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden.
W.Moreno--AT