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Menschenrechtsstudie: Polizei schützt sensible Daten zu wenig
Sprache, Hautfarbe oder Herkunft: Solche personenbezogenen sensiblen Daten werden von der Polizei hierzulande zu wenig geschützt. Das ist ein Ergebnis des Menschenrechtsberichts 2023, den das Deutsche Institut für Menschenrechte am Montag in Berlin vorstellte. Die Menschenrechtsexperten sehen das Risiko, dass es durch polizeiliche Datenverarbeitung zu rassistischer Diskriminierung kommt. Die Grünen fordern deshalb die Verarbeitung sensibler Daten "nur in absoluten Ausnahmefällen".
Die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, erklärte zu den Ergebnissen des Berichts: "Wir haben festgestellt, dass bei der polizeilichen Datenverarbeitung sensible Daten kaum besser geschützt sind als nicht sensible Daten." Das sei "grund- und menschenrechtlich problematisch". Denn aus diesen Daten könne eine vermeintlich "rassische oder ethnische Herkunft" gelesen werden.
Als Beispiel nennt der Bericht die Datenkategorie "äußere Erscheinung" im Informationssystem der Bundes- und Landespolizeien INPOL. "Ein als 'afrikanisch' gelesener Mensch wird nicht als Europäer, nicht als Deutscher gesehen – auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat", erläuterte Rudolf. "Die erfassten Daten reproduzieren Stereotype."
Das Institut empfiehlt den Gesetzgebern in Bund und Ländern deshalb zu präzisieren, unter welchen Bedingungen sensible Daten verarbeitet werden dürfen. Es seien klare und verbindliche Regeln nötig, betonte die Institutsdirektorin. Zudem müsse mehr Transparenz über die Datenverarbeitung hergestellt werden.
Die Verarbeitung sensibler Daten wie Hautfarbe oder vermeintliche ethnische Herkunft berge "enorme Risiken", erklärten Boris Mijatović und Misbah Khan aus der Grünen-Fraktion zu dem Bericht. "Das Diskriminierungsverbot ist ein fundamentaler Bestandteil unserer Rechtsordnung."
Es verbiete klar und deutlich jegliche Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder anderer physischer Merkmale. Mijatović und Khan forderten daher die Verarbeitung sensibler Daten "nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengsten Schutz- und Transparenzkriterien".
Das Institut legt dem Bundestag seit 2016 jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Das aktuelle Dokument widmet sich fünf weiteren Themen, darunter der aus Sicht des Instituts "besorgniserregenden" Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei Klima-Protesten und -Blockaden.
Rudolf betonte: "Wir beobachten mit Sorge die übermäßige Reaktion auf Klimaproteste." Sitzblockaden seien aus grund- und menschenrechtlicher Sicht Versammlungen und fielen somit unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. "Friedliche Versammlungen, und dazu gehört auch die Störung des Verkehrs, müssen hingenommen werden."
Staatliche Maßnahmen wie Präventivhaft für Aktivistinnen und Aktivisten dürften "nur mit äußerster Zurückhaltung zur Verhinderung schwerwiegender Gewalt" angewendet werden, forderte Rudolf. Die Präventivhaft dürfe nicht zur reinen Verhinderung der Teilnahme an Sitzblockaden eingesetzt werden.
Das Institut für Menschenrechte analysierte als weiteres Thema die politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Es begrüßt hierbei, dass die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, das Grundgesetz zu ändern und das Mindestwahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament beschloss der Bundestag auch bereits eine entsprechende Absenkung, erste Bundesländer taten dies für die Landtagswahl ebenfalls.
Das Institut fordert die übrigen Ländern auf, ebenfalls das Wahlalter herunterzusetzen. Es appellierte weiter an die Bundesregierung, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen vorzulegen. Denn es gehe darum, betonte Rudolf, "dass junge Menschen die Zukunft in unserem Land mitgestalten können".
E.Hall--AT