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Im Streit um Vorwürfe gegen LNG-Betreiber auf Rügen sehen sich beide Seiten siegreich
Im Streit um zwei vor der Ostseeinsel Rügen geplante LNG-Terminals reklamieren die Betreibergesellschaft Deutsche Regas und der Anwalt der Gemeinde Binz den juristischen Sieg jeweils für sich. Das Landgericht München I verbot dem Anwalt eine Reihe von Vorwürfen. Er darf nach eigenen Angaben aber weiterhin den Vorwurf erheben, der Finanzierungshintergrund der LNG-Terminals sei intransparent. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung des Gerichts, die noch nicht rechtskräftig ist.
Die Rügener Gemeinde wehrt sich dagegen, dass im Hafen von Mukran, in Sichtweite der Binzer Strände, zwei schwimmende Terminals für den Import von Flüssiggas (LNG) verankert werden sollen. Von der örtlichen Tourismusbranche sowie von Umwelt- und Klimaschützern gibt es scharfe Kritik an dem Vorhaben, das auch den Bau einer Anbindungspipeline nach Lubmin vorsieht.
Das Gericht teilte am Donnerstag mit, der Anwalt der Gemeinde Binz, Reiner Geulen, dürfe nicht mehr erklären, dass die Investoren der Deutschen Regas in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien, und dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas in den vergangenen Jahren Kapital von einem Fonds auf den Cayman Inseln auf ihm gehörende Kapitalgesellschaften in Deutschland transferiert habe oder dass Finanzkörperschafen transferiert worden seien. Auch nicht mehr erklären darf der Anwalt demnach, dass es am Sitz der Deutschen Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe.
Der Prozessbevollmächtigte des Anwalts, Markus Hennig, hob hervor, das Gericht habe "den für meinen Mandanten grundlegenden und wichtigsten Punkt bestätigt". Es dürfe angeführt werden, der Finanzierungshintergrund der LNG-Terminals sei intransparent. Laut Gericht darf der Anwalt dabei aber keinen Zusammenhang mit einem Fonds auf den Cayman-Inseln herstellen.
Geulen hatte die Vorwürfe Ende Juli erhoben und eine Untersuchung durch die Finanzermittler des Zolls gefordert. Die Deutsche Regas wies die Vorwürfe damals umgehend zurück und kündigte rechtliche Schritte gegen die "unzutreffenden Behauptungen und Verdächtigungen" an.
Am Donnerstag erklärte das Unternehmen, die Pressekammer des Landgerichts München habe ihren Anträgen "vollumfänglich" stattgegeben und der Gemeinde untersagt, Unwahrheiten über die Deutsche Regas zu verbreiten. "Endlich wird dieser lediglich auf Rufschädigung abzielenden Lügen- und Desinformationskampagne Einhalt geboten", erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Stephan Knabe. "Wir werden nun gegen jede von diesen Entscheidungen betroffenen Aussagen unabhängig davon ob von einer Person getätigt oder einem Medium verbreitet, sehr entschieden vorgehen", kündigte er an.
Die Deutsche Regas betreibt bereits ein LNG-Terminalschiff im Hafen von Lubmin, das mit dem Bau der neuen Anschlussinfrastruktur nach Mukran verlegt werden soll. Dazu soll ein weiteres schwimmendes Terminal kommen. Die Bundesregierung fördert das Vorhaben und argumentiert mit der Versorgungssicherheit im Land.
Geulen kündigte am Donnerstag an, er werde einen Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragen, sollte "dieses törichte LNG-Projekt auf Rügen" genehmigt werden. Die Anträge seien bereits vorbereitet.
E.Hall--AT