-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
Landgericht Braunschweig erklärt Klima-Klage gegen VW für zulässig
Eine Klage von Greenpeace gegen den Autobauer Volkswagen wegen dessen aus Sicht der Umweltschützer mangelhaften Einsatzes für den Klimaschutz ist wohl grundsätzlich zulässig, dürfte aber keinen Erfolg haben. Das Landgericht Braunschweig ließ die Klage der Umweltorganisation am Dienstag grundsätzlich zu und setzte für den 31. Januar einen weiteren Verhandlungstermin an. Ein Gerichtssprecher deutete jedoch an, dass die Klage dann abgewiesen werden könnte.
Drei von Greenpeace unterstützte Klägerinnen und Kläger fordern, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Erreichen will die klagende Seite außerdem, dass VW verpflichtet wird sicherzustellen, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.
Die Klage stützt sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Kläger argumentieren mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen.
"Die Kammer hat ihre vorläufige Rechtsauffassung geäußert und klargestellt, dass die Anträge aus ihrer Sicht zulässig sind und die Klage insgesamt zulässig ist", sagte der Sprecher in Braunschweig. "Davon zu trennen ist aber die Frage, ob die Klage im Ergebnis auch Erfolg hat." Nach vorläufiger Einschätzung gehe das Gericht davon aus, "dass das nicht der Fall sein könnte".
Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung. "Das Gericht hat im Kern unserer Wertung bestätigt", sagte ein Konzernsprecher. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bestünden nicht.
Greenpeace sieht die Zulassung der Klage dennoch bereits als Erfolg. Die gesamte Argumentation von Volkswagen, dass das Zivilrecht nicht anwendbar sei, "ist hier zurückgewiesen worden", sagte die Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen.
Eine finale Entscheidung zu der Klage habe das Landgericht zudem noch nicht getroffen. "Ich weiß nicht, ob wir das Gericht hier noch umstimmen", sagte sie weiter. In jedem Fall werde Greenpeace es auch nicht bei dieser Entscheidung belassen.
T.Wright--AT