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Nach Einspruch: DFB hebt Sperre gegen Schalkes Ndiaye auf
Zweitliga-Spitzenreiter Schalke 04 kann am kommenden Wochenende doch auf Linksverteidiger Moussa Ndiaye zurückgreifen. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Montag bekannt gab, wurde der am Vortag ausgesprochene Platzverweis gegen den 23-Jährigen aufgehoben, die nach einer Gelb-Roten Karte automatische Sperre von einem Spiel verfällt damit.
Ndiaye hatte beim 2:1-Auswärtssieg der Schalker am Sonntag im Spitzenspiel bei der SV Elversberg in der 51. Minute die Gelb-Rote Karte gesehen. "Nach Auswertung der Fernsehbilder und einer Stellungnahme des Unparteiischen stellte das DFB-Sportgericht jedoch fest, dass nicht Ndiaye, sondern sein Gegenspieler (Lukas Petkov; d. Red.) das Foul begangen hatte", hieß es in der Mitteilung des DFB.
Der Unparteiische Michael Bacher habe bei der telefonischen Anhörung eingeräumt, "dass er sich in Bezug auf den regelwidrig vorgehenden Spieler geirrt und der Spieler Ndiaye in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen habe. Damit liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist." In so einem "Ausnahmefall" sei "die Aufhebung der verhängten Sanktion möglich", so der DFB.
Auf dem Feld konnte Bacher seine Entscheidung nicht revidieren, da sich der VAR nach aktuellen Kriterien bei einer Ampelkarte nicht einschalten darf. Das ändert sich erst ab der WM im Sommer und damit der neuen Saison. Insofern hatte die Tatsachenentscheidung Bestand. Die erste Gelbe Karte hatte Ndiaye in der 7. Minute gesehen, diese bleibt bestehen. Er kann damit aber am Sonntag (13.30 Uhr/Sky) gegen Schlusslicht Preußen Münster auflaufen.
Bereits im September 2024 war der VfB Stuttgart mit seinem Einspruch bei einem ähnlichen Fall um Kapitän Atakan Karazor erfolgreich gewesen. Und auch Schalke hatte bereits vor einem Monat erfolgreich Einspruch eingelegt, als das Strafmaß von Stürmer Edin Dzeko nach dessen Roter Karte gegen Hannover 96 nachträglich von zwei Spielen auf eine Partie reduziert wurde. Auch damals sprach der DFB in seiner Urteilsbegründung von einem "Sonderfall".
W.Stewart--AT