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"Autoritärer Duktus": Karlsruhe verhandelt in Streit von Grünen mit Minister Rainer
Eine gekippte Vorgabe für Bauernhöfe hat Streit zwischen den Grünen und Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ausgelöst - der am Dienstag sogar vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen wurde. In der Verhandlung in Karlsruhe ging es um große Fragen der Demokratie, nämlich um die Gewaltenteilung und die Rechte des Parlaments. Die Grünen-Bundestagsfraktion wirft dem Minister vor, die Rechte des Bundestags missachtet zu haben. Sie spricht von "Politik im Trump-Stil". (Az. 2 BvE 15/25)
Es geht um die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Sie verpflichtete Betriebe ab einer bestimmten Größe, darüber Buch zu führen, wie viele Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphat auf den Hof gelangten, etwa in Form von Dünger. Außerdem mussten sie festhalten, wie viele Nährstoffe den Betrieb wieder verließen - beispielsweise als Gülle. Hintergrund war ein jahrelanger Streit mit der EU-Kommission, weil in vielen deutschen Regionen das Grundwasser zu stark nitratbelastet ist. Nitrat stammt vor allem aus der Landwirtschaft.
Seit Langem soll das Düngegesetz reformiert werden. Die Pläne der Ampelregierung dazu scheiterten. Union und SPD vereinbarten nach der Bundestagswahl 2025, die Stoffstrombilanzierung abzuschaffen. Der frischgebackene Minister Rainer hob die Verordnung im Juli 2025 auf und begründete das unter anderem damit, dass in der Landwirtschaft weniger Bürokratie herrschen solle. Die schwarz-rote Bundesregierung plant ein neues Düngegesetz, das aktuell in Bundestag und Bundesrat behandelt wird.
Am Streichen der Verordnung 2025 war der Bundestag nicht beteiligt. Das kritisieren die Grünen. Der Bundestagsabgeordnete Till Steffen sprach vor Gericht von einem "autoritären Duktus" der Bundesregierung. Der neue Minister habe auf dem Bauerntag "seine Macht glorreich demonstrieren" wollen, warf er ihm vor. Die Grünen finden, dass die Regierung ihre Pläne dem Bundestag zuerst hätte vorstellen müssen. Dieser habe entscheiden müssen. Sie wollen vom Gericht feststellen lassen, dass Rechte des Parlaments verletzt wurden.
Im momentan noch geltenden Düngegesetz ist festgelegt, dass es eine Verordnung über die Dokumentation von Nährstoffen in der Landwirtschaft geben soll, die das Ministerium erlässt. Diese Verordnung soll dem Bundestag zugeleitet werden. Unklar ist aber, ob die Aufhebung einer solchen Verordnung auch vom Bundestag ermächtigt werden muss.
Für das Landwirtschaftsministerium argumentierte Staatssekretärin Silvia Breher (CDU), dass das nicht notwendig gewesen sei. Ohnehin solle es neue Düngeregelungen geben, über die das Parlament entscheide. "Es ging in keiner Weise darum, die Rechte des Bundestags zu missachten", betonte sie. Die Vorschriften hätten ihre Wirkung nicht mehr erfüllt, für die Zeit bis zu einer Neuregelung habe die Regierung den Landwirten die Bürokratie nicht mehr zumuten wollen.
Das Gericht muss nun "grundlegende Fragen zur Rechtsetzung und speziell zum Erlass von Rechtsverordnungen" prüfen, wie seine Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold formulierte. Am Dienstag fiel noch kein Urteil. Es wird meistens einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung verkündet.
D.Johnson--AT