-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
NSU-Helfer Ralf Wohlleben muss restliche Haftstrafe antreten
Der verurteilte NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben muss wieder ins Gefängnis. Die verbleibenden drei Jahre und vier Monate seiner Haftstrafe werden nach einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vorläufig nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wohlleben beschaffte der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) eine Pistole und wurde darum vom Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2018 zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilt. (Az. StB 43/22)
Mit dieser Pistole hatten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Männer erschossen. Wohlleben kam 2018 trotz der Verurteilung vorläufig aus der Untersuchungshaft frei, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war und das Gericht keine Fluchtgefahr bei dem früheren NPD-Funktionär sah. Im vergangenen Jahr dann bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts, wodurch es rechtskräftig wurde.
Zu den zehn Jahren Haftstrafe fehlten noch etwas mehr als drei Jahre und vier Monate: Wohlleben hatte nämlich schon knapp sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen, die auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wurden.
Nach der Verbüßung von zwei Dritteln einer Haftstrafe ist es möglich, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das beantragte Wohlleben nach der BGH-Entscheidung in München. Bis das OLG darüber entschieden hatte, blieb er auf freiem Fuß. Der Generalbundesanwalt wartete vorläufig damit, ihn zum Strafantritt zu laden, erklärte der BGH. Das OLG lehnte eine Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung am 1. September dieses Jahres aber ab.
Es sah keine günstige Prognose für den Verurteilten und erklärte, dass es unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantworten könne. Dagegen wehrte sich Wohlleben vor dem BGH - ohne Erfolg. Wie dieser nun mitteilte, bestehe weiter das Risiko, dass Wohlleben Gewalttaten aus dem rechtsextremistischen Milieu unterstützen könne.
Der Münchner Beschluss ist damit rechtskräftig, und der NSU-Unterstützer muss den Rest seiner Haftstrafe antreten. Frühestens sechs Monate nach dem OLG-Beschluss, also Anfang März, kann er erneut einen Antrag auf die Aussetzung zur Bewährung stellen.
S.Jackson--AT