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Frankreichs Parlament macht Weg für verkürztes Arbeitslosengeld frei
Frankreichs Parlament hat den Weg zu einer Anpassung des Arbeitslosengeldes an die Konjunkturentwicklung frei gemacht. Wenn die Arbeitslosigkeit vergleichsweise niedrig ist, kann die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung künftig per Dekret verkürzt werden. Der Senat stimmte am Donnerstag mit 242 zu 91 Stimmen für den Gesetzentwurf und verabschiedete ihn damit endgültig. In der kommenden Woche sollen Details vorgestellt werden, die dann ab 2023 gelten sollen.
"Wir arbeiten daran, die Höchstdauer des Arbeitslosengeldes zu verändern", hatte Arbeitsminister Olivier Dussopt am Dienstag in der Nationalversammlung erklärt. Derzeit können Arbeitslose in Frankreich je nach Alter zwischen 24 und 36 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. An der Mindestzeit, die jemand arbeiten muss, um Arbeitslosengeld zu bekommen, soll sich nichts ändern. Derzeit liegt sie bei sechs Monaten innerhalb der vergangenen zwei Jahre.
Die Reform soll dabei helfen, Unternehmen das Einstellen zu erleichtern. Präsident Emmanuel Macron hatte im Wahlkampf erklärt, dass die Reform der erste Schritt auf dem Weg zur Vollbeschäftigung sei. Bis 2027 soll die Arbeitslosigkeit von derzeit 7,4 auf fünf Prozent gesenkt werden.
Die französische Arbeitslosenversicherung gilt als eine der großzügigsten in Europa. Die linke und die rechtspopulistische Opposition stimmte gegen die Reform.
R.Garcia--AT