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Ludwig erwartet Klage wegen geplanter Teilwiederholung der Bundestagswahl
Nach der auf Antrag der Ampel-Koalition ergangenen Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses für eine Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin hält die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, die CSU-Politikerin Daniela Ludwig, juristische Schritte der Union für möglich. "Wir haben noch nicht final entschieden, ob wir klagen oder nicht. Aber wenn sie mich fragen: Ich gehe sehr stark davon aus, dass einer der Einspruchsführer (...) dies tun wird", sagte Ludwig am Dienstag im RBB-Inforadio.
Der Wahlprüfungsausschuss hatte Montagabend empfohlen, die Bundestagswahl in 431 der 2256 Berliner Stimmbezirke zu wiederholen. Ludwig sagte, die Union sei sich "sehr, sehr sicher", dass es viel mehr Fehler als nur in den 431 Wahllokalen gebe. "Und der fade Beigeschmack bleibt, dass man hier versucht, wirklich nur minimalinvasiv etwas wiederholen zu lassen, um möglichst viel Schaden sozusagen von sich selbst abzuwenden."
Nach Informationen der Zeitung "Die Welt" hatten die Unionsvertreter in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses ein Sondervotum eingebracht, in dem sie sich für eine komplette Wiederholung der Zweitstimmenwahl in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Berliner Wahlkreisen aussprechen. Insgesamt müsse es in rund 1200 von 2256 Wahlbezirken eine Wahlwiederholung geben.
Über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses soll am Freitag das Bundestagsplenum entscheiden. Bei den Wahlen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses in Berlin am 26. September vergangenen Jahres hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, vor den Wahllokalen bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Wahllokale schlossen zwischendurch oder blieben viel länger geöffnet als 18.00 Uhr. Entsprechend hagelte es Einsprüche gegen das Ergebnis.
Wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl stattfindet, ist noch offen. Denn gegen den erwarteten Bundestagsbeschluss kann noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Deshalb könnte sich eine Wiederholung bis 2024 hinziehen. Über die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, die parallel zur Bundestagswahl stattfanden, entscheidet am 16. November der Berliner Verfassungsgerichtshof.
N.Walker--AT