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Verweis wegen Auftretens in Datingportal - Soldatin erhebt Verfassungsbeschwerde
Eine Bundeswehroffizierin zieht nach einer gerichtlichen Entscheidung wegen ihres Online-Datingprofils vor das Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte am Freitag mit, dass sie zusammen mit der Soldatin und dem Verein QueerBw Verfassungsbeschwerde einlege. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Mai einen disziplinarrechtlichen Verweis gegen die Frau gebilligt.
In ihrem Tinder-Profil hatte sie geschrieben, dass sie als trans Frau in einer offenen Beziehung auf der Suche nach Sexualkontakten aller Geschlechter sei. Ihrem Vorgesetzten wurde ein Screenshot zugespielt, er erteilte ihr einen Verweis. Das Truppendienstgericht wies ihre Beschwerde zurück. Die Soldatin wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das im Mai ebenfalls gegen sie entschied.
Es erklärte, dass sie bei der Wahl ihrer Worte und Bilder Rücksicht auf ihre berufliche Stellung als Kommandeurin mit Personalverwantwortung nehmen müsse. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müsse sie möglicherweise auch einmal sexuelle Belästigungen oder sexistische Äußerungen ahnden. Sie müsse in ihrem Datingprofil daher Formulierungen vermeiden, "die den falschen Eindruck einer sexuellen Disziplinlosigkeit erwecken können". Vor allem beim ersten Durchlesen könne ein falscher Eindruck entstehen.
Es gebe "keinen Zusammenhang zwischen meiner offenen und einvernehmlichen Sexualität und der Unterstellung, ich könnte bei Sexualdelikten wegschauen", erklärte die Soldatin nun. Sie könne diesen Beschluss nicht stehen lassen und ziehe darum nach Karlsruhe.
"Die fehlende Toleranz und die möglichen Irrtümer ausgedachter Dritter sind nicht schutzwürdig und dürfen nicht zum Maßstab für Freiheit werden", erklärte die Juristin Lea Beckmann, die bei der GFF das Verfahren koordiniert. Die GFF will laut Mitteilung "ein Grundsatzurteil erreichen, das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt".
K.Hill--AT