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Bundesregierung räumt Kohle- und Öltransporten Vorrang auf der Schiene ein
Damit Kohle, Öl und andere Produktionsmittel im Notfall schnell genug in den Kraftwerken und Raffinerien ankommen, bekommen sie Vorfahrt im deutschen Eisenbahnnetz. Mit einer am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Rechtsverordnung erhalten "Energieträgertransporte per Bahn und der schienengebundene Transport von Großtransformatoren" Vorrang bei der Nutzung des Schienennetzes, wie die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft gemeinsam erklärten.
Voraussetzung für die Priorisierung ist den Angaben zufolge die "Gefährdung des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Elektrizitätsversorgung" oder "des Betriebs von Raffinerien und der Mineralölversorgung". Die Verordnung soll zunächst für sechs Monate gelten.
Hintergrund der Maßnahme ist zum einen die angespannte Lage im Energiesektor durch die verringerten Gaslieferungen aus Russland und das Bemühen, russische Energieimporte möglichst weit herunterzufahren. Hinzu kommt, dass derzeit wegen der niedrigen Pegelstände der Transport auf manchen Wasserwegen eingeschränkt ist.
Die Schienentransporte für den Energiesektor sollen laut den Ministerien "innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes" Vorrang haben. Die Rechtsverordnung enthält eine zehn Seiten lange Liste der entsprechenden Trassen. "Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle bzw. Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden", betonten die Ministerien.
Anwohnern von Bahnstrecken droht dabei auch eine höhere Lärmbelastung: "Zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe auch beim Wagenmaterial kann es erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen", erklärten die Ministerien. "Die Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes werden daher in diesem besonderen Ausnahmefall von der Anwendung ausgeschlossen."
B.Torres--AT