-
Fast 700 Kilogramm Kokain in Container mit Holzpellets in Hamburg beschlagnahmt
-
Auswärtiges Amt nennt Einbestellung deutschen Botschafters in Moskau "haltlose Maßnahme"
-
Automesse in Peking: WeRide und Lenovo arbeiten bei Robotaxis zusammen
-
Prozess wegen Anschlagsplänen in Berlin - 23-jähriger Syrer legt Geständnis ab
-
Ecstasy in Champagner: Angeklagter in bayerischem Weiden freigesprochen
-
Nach Schüssen bei Korrespondenten-Dinner mit Trump: Angreifer soll formell beschuldigt werden
-
Kolumbien beschwört bei Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Energien neue Allianzen
-
Hund beißt Fünfjährigen in Nordrhein-Westfalen in Kopf
-
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
-
EU-Kommissionschefin wirbt erneut für Mini-Atomkraftwerke
-
PSG mit Vitinha und Hakimi
-
Doping-Experte Sörgel über Sawe: "Keine Zweifel angebracht"
-
FDP Hessen spricht sich für Kubicki als neuen Parteichef aus
-
Maifeiertag: ADAC warnt vor Staus an verlängertem Wochenende
-
Wadephul setzt im Ringen um Aufhebung der Hormus-Blockade auf UN-Sicherheitsrat
-
Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
-
Nach Talfahrt der Club-Frauen: Bauer folgt auf Oostendorp
-
Deutschlands Botschafter in Moskau einbestellt
-
Umfrage: Drängler größtes Ärgernis auf deutschen Straßen
-
Wichtiger Senator gibt Blockade von Trumps Fed-Kandidaten Warsh auf
-
Eichhörnchen ist Gartentier des Jahres 2026
-
Grüne verteidigen Einladung an CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer
-
Waldrama vor Insel Poel: Spezialschute für Transport erreicht Ostsee
-
Unionspolitiker fordern Änderungen bei Gesundheitsreform von Warken
-
Unionspolitiker fordern Änderungeb bei Gesundheitsreform von Warken
-
Entscheidende Verhandlungen über Kernstück von internationalem Pandemie-Abkommen
-
KKH-Umfrage: Schon jedes vierte Grundschulkind fühlt sich gestresst
-
Nordrhein-Westfalen: Unbekannte stehlen mehrere hundert Fernseher aus Lastwagen
-
Zahl deutscher Rüstungsunternehmen seit Ukraine-Krieg verdoppelt
-
Immer weniger Bürgergeld-Empfänger schaffen Sprung von Minijob in reguläre Jobs
-
Lenz sieht europäischen Fußball "finanziell auf einem Irrweg"
-
Klöckner fordert mehr Respekt für parlamentarische Beratungen
-
Studie: Zwölf-Uhr-Tankregel bringt Mineralölkonzernen zusätzliche Gewinne
-
Gewässerverunreinigung in Nordsee festgestellt - verdächtiger Tanker ermittelt
-
Bühnentechniker stirbt bei Aufbauarbeiten vor Shakira-Großkonzert in Rio
-
Etat 2027: Unionspolitiker fordern Klingbeil zu Spar-Bereitschaft auf
-
Statistik: Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr ist Fahrradfahrer
-
Zwei 19-Jährige sterben bei Unfall in Niedersachsen - 22-Jähriger in Lebensgefahr
-
Iran-Krieg: Verbraucherstimmung in Deutschland sinkt weiter
-
WDR-Umfrage: 81 Prozent der Deutschen halten Wohlstand für ungerecht verteilt
-
Putin empfängt Irans Außenminister - Teheran legt den USA offenbar neuen Vorschlag vor
-
Dramatische Pleite: Draisaitls Oilers vor dem Aus
-
NBA-Playoffs: Lakers vergeben ersten Matchball
-
SPD-Verteidigungsexperte glaubt nicht mehr an gemeinsamen europäischen Kampfjet
-
Ex-Leipziger Simons verpasst WM
-
Nordkorea: Kim unterstreicht Unterstützung für Russlands "heiligen" Ukraine-Krieg
-
Pogacars Prognose: Seixas wird "alle zerstören"
-
Doppelpack: Starker Reus verhilft Galaxy zum Sieg
-
VfB mit Zuversicht zum Showdown: "Eine Riesenchance"
-
Vorsitzende des Tourismusausschusses: Preise für Flugtickets werden weiter steigen
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
Eine Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze im Juni 2025 ist laut einem Urteil rechtswidrig gewesen. Die Verlängerung der Grenzkontrollen in diesem Zeitraum verstieß gegen EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Montag mitteilte. Die Bundespolizei könne zwar die Identität eines Menschen feststellen - das gilt aber nur, wenn die Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU rechtskonform wiedereingeführt oder verlängert wurden. (Az.: 3 K 650/25.KO).
In dem Fall ging es um die Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025. Das Bundesinnenministerium hatte die Verlängerung angeordnet, um irreguläre Migration und Schleuserkriminalität zurückzudrängen.
Der Kläger war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Deutschland gereist. An einem Rastplatz an der Autobahn 8 hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen im Saarland wurde er kontrolliert. Dagegen ging er gerichtlich vor. Mit der Klage wollte er die Feststellung erreichen, dass diese Kontrolle unrechtmäßig war.
Das Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht. Der Schengener Grenzkodex erlaubt einem Mitgliedsstaat die Verlängerung oder Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen nur, wenn die innere Sicherheit in diesem Staat ernsthaft bedroht ist, hieß es zur Begründung. Außerdem muss der Mitgliedsstaat, der die Kontrolle wiedereinführt, die anderen EU-Staaten rechtzeitig über die Gründe informieren.
Bei der Frage, ob eine Bedrohung besteht, hat der Mitgliedsstaat einen Beurteilungsspielraum. Diesen habe die Bundesrepublik verletzt, entschieden die Richter. Die Bewertung zur Bedrohung der inneren Sicherheit basierte demnach nicht auf tragfähigen Tatsachen. Es ließe sich nicht beurteilen, ob die Behörden wegen der angegebenen Migrationszahlen voraussichtlich erheblich unter Druck geraten und ob die Verlängerung der Kontrolle verhältnismäßig ist.
Deutschland habe auf einzelne, von ausländischen Staatsangehörigen verübte schwere Gewaltstraftaten hingewiesen. Daraus lässt sich laut der Entscheidung aber nicht auf eine generelle Überforderung der nationalen Behörden schließen. Zudem dokumentierte die Bundesrepublik ihren Entscheidungsvorgang für die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend, wodurch eine gerichtliche Kontrolle nicht möglich ist.
Schließlich handelt es sich bei der von der Bundesrepublik angenommenen Bedrohungslage nicht um eine plötzliche Entwicklung. Migrationsbewegungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg auf einem gleichbleibenden Niveau sind, genügen dem Verwaltungsgericht zufolge nicht.
Gegen das Urteil kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Auch aktuell gibt es noch Grenzkontrollen, sie wurden zuletzt bis Mitte September dieses Jahres verlängert.
T.Perez--AT