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Bundesverwaltungsgericht: Masernschutz für Schulkinder und Abschuss von Wölfen auf Agenda
Die Masernschutz für Schulkinder, der Abschuss von Wölfen und Vaterschaftsurlaub für Soldaten gehören zu den Themen, mit denen sich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Jahr befassen wird. Auch das Asyl- und Ausländerrecht stelle die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor neue Herausforderungen, sagte Gerichtspräsident Andreas Korbmacher am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz in Leipzig. Ebenfalls soll über eine Klage gegen das LNG-Terminal vor Rügen entschieden werden.
Dem Jahresbericht zufolge gingen 2025 beim Bundesverwaltungsgericht 935 Verfahren ein. Die Zahl sank damit im Vergleich zum Vorjahr mit noch 987 Verfahren erneut. Binnen zehn Jahren seien die Verfahrenseingänge um ein Drittel gesunken, sagte Korbmacher. Als Konsequenz seien zu Jahresbeginn zwei Senate zusammengelegt worden, was mit einem Abbau an Richterstellen einhergehe.
In einem Revisionsverfahren von bundesweiter Bedeutung befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Jahr unter anderem mit dem im Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Masernschutz bei Schulkindern. Die Kläger wenden sich gegen einen Bescheid des Freistaats Bayern, durch den sie verpflichtet werden, für ihr schulpflichtiges Kind einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz oder über medizinische Gründe, die einer solchen Impfung entgegenstehen, vorzulegen. In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos.
Weitere Verfahren drehen sich um die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen zur Tötung von Wölfen. In einem Fall geht es um die Tötung einer Wölfin in Mecklenburg-Vorpommern, von der angenommen wurde, dass sie sich mit einem Haushund gepaart habe und mit sogenannten Hybriden trächtig sei. Das bestätigte sich letztlich nicht.
Im zweiten Fall wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs in Niedersachsen erteilt, der mehrfach Nutztiere gerissen haben soll. Der Wolf wurde nie erlegt, die Genehmigung lief aus. Eine Umweltorganisation hält die Genehmigung für rechtswidrig.
Ein weiteres Verfahren vor dem Wehrdienstsenat befasst sich mit dem Vaterschaftsurlaub für Soldaten. Ein Major beantragte anlässlich der Geburt seiner Tochter zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, was ihm verwehrt wurde. Laut Soldatenurlaubsrecht wurde ihm nur ein eintägiger Sonderurlaub zugestanden.
Die Gemeinde Binz wendet sich am obersten Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung für ein Importterminal für Flüssig-Erdgas (LNG) vor der Ostseeinsel Rügen. Die Gemeinde fürchtet Schäden für Tourismus, Natur und Klima.
Im Juni tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft, die eine deutliche Verschärfung der Asylregeln in der EU vorsieht. Die neuen Regelungen würden auch neue Fragen aufwerfen, sagte Korbmacher. Das ein oder andere Verfahren könnte dann auch länger dauern. Er sehe Behörden und Verwaltungsgerichtsbarkeit aber "gut gerüstet".
K.Hill--AT