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Berufungsprozess gegen Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern eröffnet
In Paris hat am Dienstag ein Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen begonnen, dessen Ausgang über ihre Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr entscheiden wird. Le Pen muss sich gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Geldern verantworten. Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) erschien im Pariser Justizpalast.
Das im Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich zum vierten Mal antreten kann. Sollten die Richter ihre Strafe bestätigen, will die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.
Ein Pariser Gericht hatte sie in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Zudem legten die Richter ihr ein sofort geltendes Verbot auf, bei Wahlen anzutreten. In dem Verfahren geht es darum, inwiefern Le Pen und ihre zehn Mitangeklagten die Gehälter der Assistenten der EU-Abgeordneten genutzt haben, um ihre Partei zu sanieren. Le Pen beteuerte ihre Unschuld.
"Es sind neue Richter, wir fangen wieder bei Null an. Ich hoffe, die Richter von meiner Unschuld zu überzeugen", sagte die gelernte Anwältin. "Ich hoffe, besser gehört zu werden als im ersten Verfahren", betonte sie am Vortag des Prozesses. Sie werde so häufig wie möglich im Gerichtssaal anwesend sein, aber zugleich auch die Kandidaten ihrer Partei im Wahlkampf für die Kommunalwahl im März unterstützen.
Der 30 Jahre alte Parteichef Bardella sprach ihr vor dem Verfahren seine "volle Unterstützung" aus und warf der Justiz politische Beweggründe vor. "Es wäre äußerst beunruhigend für die Demokratie, wenn die Justiz den Franzosen eine Kandidatin entzieht, die bereits zweimal in der Stichwahl war und eindeutig die Favoritin ist", sagte Bardella am Montag.
F.Wilson--AT