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OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Sein Eilantrag sei unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Montag. Für Paul komme nur das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren in Frage, das erst nach der am 21. September geplanten Wahl anlaufen werde.
Paul kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Der Wahlausschuss in Ludwigshafen hatte den AfD-Politiker wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen.
Es sei kein offensichtlicher Fehler dieser Entscheidung zu erkennen, entschieden die Verwaltungsrichter. Anhaltspunkte für die Zweifel an der Verfassungstreue seien etwa, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt habe. Außerdem sei Paul selbst im Bericht des Verfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 namentlich benannt worden.
Um die Vorwürfe gegen den AfD-Politiker begründet zu prüfen, sei eine umfangreiche Prüfung nötig. Dies sei so kurz vor der OB-Wahl nicht möglich, entschied das Verwaltungsgericht.
Die Oberbürgermeisterwahl ist am 21. September, gut 120.000 Menschen sind wahlberechtigt. Der 55-jährige Paul sitzt bisher für die AfD im Landtag.
W.Morales--AT