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Spionage für China: Prozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker ab August
Der Spionageprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah, Jian G., beginnt am 5. August. Das Oberlandesgericht Dresden eröffnete nach Angaben vom Dienstag das Hauptverfahren gegen G. und seine mutmaßliche Komplizin, die Chinesin Yaqi X. Der Angeklagte G. soll für China spioniert und unter anderem Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europaparlaments zusammengetragen haben.
Seine Festnahme im April 2024 sorgte für Aufsehen, denn bis dahin hatte er als Assistent für Krah gearbeitet, der damals im Europaparlament saß und Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl war. Die Bundesanwaltschaft klagte G. schließlich im April dieses Jahres an.
Er soll demnach soll bereits seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben. Seine Funktion als Assistent des Abgeordneten habe er genutzt, um dem Geheimdienst Informationen zu verschaffen. Mehr als 500 Dokumente habe er zusammengetragen, darunter auch einige als besonders sensibel eingestufte.
Außerdem habe er Informationen über führende AfD-Politiker zusammengetragen und chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht. Dazu sei er in sozialen Netzwerken zum Schein als Kritiker Chinas aufgetreten und habe so versucht, an Personalien zu gelangen.
G., der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Krah kündigte seinem Mitarbeiter nach der Festnahme. Der Politiker zog nach der Bundestagswahl im Februar in den Bundestag ein.
Verhandelt wird in Dresden auch über die Vorwürfe gegen G.s mutmaßliche Komplizin. Sie arbeitete für ein Logistikunternehmen, das unter anderem am Flughafen Leipzig/Halle tätig ist.
Zwischen Mitte August 2023 und Mitte Februar 2024 soll sie G. Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens gegeben haben, die dieser an den chinesischen Geheimdienst weiterleiten sollte. Dabei ging es der Bundesanwaltschaft zufolge insbesondere um den Transport von Rüstungsgütern und um Menschen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen.
G. und X. sitzen in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht setzte für den Prozess gegen sie vorerst 13 Termine bis Ende September an.
W.Nelson--AT