-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
Eilantrag gegen für Einbürgerung notwendiges Bekenntnis scheitert in Karlsruhe
Wer sich einbürgern lassen will, muss seit einigen Monaten ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für den Nationalsozialismus und seine Folgen abgeben. Ein Eilantrag dagegen scheiterte laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Mann, der die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will, hatte sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvR 1524/24)
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gab er ab. Seit Ende Juni müssen Einbürgerungswillige aber auch das zweite Bekenntnis abgeben. Sie müssen sich der Neuregelung zufolge "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriegs" bekennen.
Der Mann sah dadurch verschiedene seiner Grundrechte verletzt. Er erhob eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und verband diese mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung, denn der Termin für die Übergabe der Einbürgerungsurkunde war schon auf Mitte Januar festgesetzt.
Die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung liegen aber nicht vor, wie das Gericht erklärte. Es wog die Folgen gegeneinander ab. Demnach liegen keine besonders schwerwiegenden Gründe vor, die dafür sprechen, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Dem Beschwerdeführer drohten keine unzumutbaren Nachteile, wenn er die endgültige Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde abwarten müsse. Viele andere Einbürgergungsverfahren könnten aber verzögert werden, wenn die Neuregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde. Das widerspräche den Zielen, welche die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts erreichen solle, erklärte das Gericht.
R.Garcia--AT