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Türkisches Gericht hebt Ausschluss der HDP von Parteienfinanzierung auf
Rund zwei Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei darf die pro-kurdische Linkspartei HDP wieder staatliche Unterstützung erhalten. Das türkische Verfassungsgericht hob am Donnerstag die Blockade der staatlichen Parteienfinanzierung für die drittgrößte politische Kraft des Landes auf. Nach Berichten türkischer Medien sollten in diesem Jahr umgerechnet knapp 27 Millionen Euro staatliche Unterstützung an die HDP gehen.
Die Sperre war im Januar als vorläufige Maßnahme und wegen des Vorwurfs der "Verbindungen zum Terrorismus" verhängt worden. Gegen die HDP läuft ein Verbotsverfahren. Die Partei soll sich Mitte April vor dem Verfassungsgericht verteidigen.
Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft der HDP vor, mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verbunden zu sein, die von Ankara und westlichen Staaten als "terroristisch" eingestuft wird. Die HDP weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem politisch motivierten Verbotsverfahren.
Die türkischen Behörden gehen seit 2016 verstärkt gegen die HDP vor. Damals wurde ihr Chef Selahattin Demirtas festgenommen, der später zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Auch zahlreiche HDP-Verantwortliche und -Sympathisanten wurden festgenommen.
Am Montag hatte sich ein Bündnis aus sechs türkischen Oppositionsparteien auf Kemal Kilicdaroglu als gemeinsamen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl in der Türkei geeinigt. Die HDP ist nicht Teil des Bündnisses, deutete jedoch ihre Unterstützung an. Sie wird von einigen Beobachtern als Königsmacher bei der Präsidentschaftswahl gesehen.
F.Ramirez--AT