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Bund der Steuerzahler hofft auf Soli-Verbot durch Bundesverfassungsgericht
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zugunsten des Solidaritätszuschlags hofft der Bund der Steuerzahler auf ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. "Juristisch ist noch nicht das letzte Wort gesprochen worden, denn es gibt bereits Beschwerden, die beim Bundesverfassungsgericht liegen", sagte Präsident Reiner Holznagel der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Zugleich sei die Politik am Zuge.
Holznagel zeigte sich enttäuscht von der am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass der Solidaritätszuschlag weiter rechtmäßig sei. "Ich hätte mir eine andere Entscheidung gewünscht, aber nun haben wir Klarheit", sagte er. "Den Soli müssen Einkommensteuerzahler ab zirka 65.000 Euro weiterhin zahlen, aber eben auch viele Betriebe und Sparer." Die Frage der Abschaffung des Soli bleibe auf der "politischen Tagesordnung".
Auch der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, kritisiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs: "Ein besonderer Finanzierungsbedarf für die neuen Länder ist nicht mehr erkennbar", sagte er der Zeitung. "Vielmehr geht es um eine Zusatzbesteuerung der Unternehmen, die zu über zwei Dritteln den Rest-Soli tragen."
Der Bundesfinanzhof in München hatte am Montag geurteilt, dass der Bund den Soli weiter kassieren darf. Er wies damit die Klage eines bayerischen Ehepaars ab, das keine Grundlage mehr dafür sah und ihn zudem als verkappte Reichensteuer einstufte.
H.Romero--AT