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Merz weist Koalitionsentwurf zum Wahlrecht als "inakzeptabel" zurück
Im Streit über die Verkleinerung des Bundestags sind die Fronten zwischen "Ampel" und Opposition weiter verhärtet. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) wies am Dienstag den Koalitionsentwurf als "inakzeptabel" zurück. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, eine Verfassungsklage sei "eine Option". SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete den Ampel-Entwurf als "rechtlich stark". Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte es "peinlich", dass bislang keine Wahlrechtsreform zustande kam; sie machte dafür insbesondere die CSU verantwortlich.
Die Pläne von SPD, Grünen und FDP waren am Sonntag bekannt geworden. Merz sagte, die Verabredung sei eigentlich gewesen, "dass wir uns vor der Veröffentlichung auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen". Den von der CDU/CSU eingebrachten Vorschlag habe die Koalition "rundherum abgelehnt", kritisierte Merz.
Auch er betonte die Notwendigkeit, den Bundestag "schnell und signifikant verkleinern" zu müssen. Die CDU/CSU sei daher offen für eine Diskussion. Der Koalitionsvorschlag sei aber eine "so signifikante Änderung des Wahlrechts", dass nicht mehr das personalisierte Verhältniswahlrecht gelte.
Aktuell zählt der Bundestag 736 Sitze. Ziel des Koalitionsentwurfs ist, ihn dauerhaft auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu begrenzen. Die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.
Durch die von der "Ampel" geplante Reform könnte es passieren, dass ein Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag kommt. Merz betonte jedoch, der Gewinn eines Wahlkreises müsse auch dazu führen, dass das Mandat in den Bundestag übertragen werde. Auch er deutete eine Verfassungsklage an. Die Auseinandersetzung solle aber zunächst im Bundestag und nicht in Karlsruhe geführt werden.
Dobrindt und Merz wollen der Unionsfraktion vorschlagen, noch einmal einen eigenen Antrag in den Bundestag einzubringen, "und zwar auf der Grundlage des geltenden Wahlrechtes". Dieses könne auch so verändert werden, "dass es dabei bleibt, dass Wahlkreisbewerber, die gewählt worden sind, das Mandat auch übernehmen können und gleichzeitig der Deutsche Bundestag sehr deutlich verkleinert wird", sagte Merz.
Die Union hatte zuletzt das sogenannte Grabenwahlrecht ins Spiel gebracht. Damit würde die Hälfte der Bundestagssitze über die Zweitstimme und die andere Hälfte über die Stimme für die Direktkandidaten vergeben. Ein solches Modell dürfte allerdings dafür sorgen, dass die Sitzverteilung sehr stark vom Zweitstimmenergebnis abweicht.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr betonte, die Menschen hätten für die große Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten kein Verständnis. Die "Ampel" habe einen Vorschlag gemacht, "aber wir sind offen für weitere Vorschläge".
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel warf der CSU vor, dass sie sich "in einer Art und Weise im Ton vergreift, die unter Demokraten ein No-Go ist". CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte den Ampel-Fraktionen am Montag "organisierte Wahlfälschung" vorgeworfen.
SPD-Fraktionschef Mützenich sagte zu dem Ampel-Entwurf: "Wenn man kleiner wird, gibt es den einen oder die andere, die nicht mehr dabei sein werden." Grünen-Fraktionschefin Dröge verwies darauf, dass bei dem Ampel-Vorschlag alle Fraktionen kleiner würden. "Es wäre historisch, wenn es jetzt gelingen würde, gemeinsam das Wahlrecht zu reformieren", sagte sie an die Adresse der Union.
Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt.
M.O.Allen--AT