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FDP-Vize Vogel: CSU vergreift sich bei Kritik an Wahlrechtsreform massiv im Ton
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel hat scharfe Kritik an der CSU im Zusammenhang mit der geplanten Wahlrechtsreform geübt. Er nehme wahr, dass sich die Partei "in einer Art und Weise im Ton vergreift, die unter Demokraten ein No-Go ist", sagte Vogel am Dienstag in Berlin. CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte den Ampel-Fraktionen am Montag "organisierte Wahlfälschung" vorgeworfen. Vogel bekräftigte zugleich die Notwendigkeit, den Bundestag endlich zu verkleinern.
Vogel verwies bei seiner Kritik an der CSU auf den Sturm auf das US-Kapitol durch Anhänger von Donald Trump und den Sturm auf das brasilianische Kongressgelände durch Anhänger des rechtsradikalen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Das zeige, "wohin das führen kann, wenn man so was in die Köpfe von Leuten pflanzt". Vogel, der auch FDP-Parteivize ist, fügte hinzu, dass solche Stimmen bei der CDU bisher nicht zu vernehmen gewesen seien.
Vogel rief die Union auf, das Gesprächsangebot über den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen anzunehmen. "Wir können über alles reden, aber was keine Option ist, dass es bei einem XXL-Bundestag bleibt." Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer fügte hinzu, der Bundestag müsse beweisen, "dass er nicht nur unser Land reformieren kann, sondern auch sich selbst". Der inzwischen auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag sei "in einem Zustand, der einfach nicht hinnehmbar ist".
Bei dem Reformvorschlag der Koalition werde Fairness gewahrt, "nämlich dass alle Fraktionen bei der Verkleinerung gleich proportional davon betroffen sind", sagte Vogel.
Die Ampel-Fraktionen hatten am Wochenende ihren Gesetzentwurf fertiggestellt. Ziel ist, dass der Bundestag künftig immer die im Grundgesetz genannte Regelgröße von 598 Sitzen umfasst. Kern des Entwurfs ist die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Bundestagsmandate zustehen - davon profitierte zuletzt vor allem die CSU.
Um das Zweitstimmenverhältnis weiter korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate. Durch die Reform könnte es passieren, dass ein Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag kommt.
Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt.
H.Thompson--AT