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Baerbock plädiert für neuartiges Ukraine-Tribunal
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ein neuartiges Sondertribunal vorgeschlagen. Bei einer Rede im niederländischen Den Haag plädierte die Ministerin am Montag für ein "neues Format", um "gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen" zu können. Zudem solle das Römische Statut, auf dem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beruht, reformiert werden.
Sie habe mit ihrem ukrainischen Kollegen Dmytro Kuleba darüber gesprochen, ein "Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine einzurichten", sagte Baerbock vor der Akademie für Völkerrecht. "Was wir uns vorstellen können, ist ein Gericht, das seine Jurisdiktion aus dem ukrainischen Strafrecht ableitet." Dieses könnte um "internationale Elemente" ergänzt werden und außerhalb der Ukraine tagen, "mit finanzieller Unterstützung durch Partner und mit internationalen Staatsanwälten und Richtern, damit Unparteilichkeit und Legitimität gewährleistet sind".
"Ja, das wäre ein neues Format", räumte Baerbock in ihrer Rede ein. Deutschland wolle die Ukraine bei der Einrichtung eines Tribunals international unterstützen. Das Tribunal soll nach Angaben des Auswärtigen Amts eine "Ergänzung" zum IStGH für Fälle sein, bei denen es "eine Rechenschaftslücke in Bezug auf das Verbrechen der Aggression" gebe.
Niemand dürfe im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben, mahnte Baerbock. Das "Verbrechen der Aggression" sei ein Verbrechen "gegen das kostbarste, was wir haben, unseren Frieden", erklärte Baerbock.
Hierbei gehe es um "Gerechtigkeit für die Opfer, ohne die es keinen dauerhaften Frieden gibt", erklärte Baerbock. "Gerechtigkeit für die Menschen in Butscha, Charkiw oder Mariupol, die Vergewaltigung, Verschleppung, Folter und Mord am eigenen Leibe erfahren haben."
Baerbock betonte, es gehe darum, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stärken, und nicht um ein weiteres Sondertribunal wie im Falle von Kambodscha, Kosovo oder Sierra Leone. Dies hätte für den IStGH "gravierende Nachteile", sagte sie.
Baerbock sprach sich zudem dafür aus, das 1998 verabschiedete und 2010 erstmals geänderte Römische Statut erneut zu reformieren, um die Lücken im Völkerstrafrecht zu schließen. Die Rechtsgrundlage des IStGH solle so angepasst werden, dass es zur Verfolgung des Straftatbestands der Aggression künftig ausreicht, wenn der angegriffene Staat unter die Rechtsprechung des IStGH fällt. Aggression solle "künftig genau wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgt werden" können. Das Völkerrecht müsse den Realitäten im 21. Jahrhundert entsprechen", forderte die Außenministerin.
Der Chefankläger des IStGH hatte sich im Dezember gegen die Einrichtung eines Sondertribunals zur Ahndung russischer Verbrechen in der Ukraine ausgesprochen. Dadurch könnte die Arbeit des IStGH "unterlaufen" werden, warnte Chefankläger Karim Khan. Er forderte die internationale Gemeinschaft auf, den IStGH bei seinen Ermittlungen zu unterstützen und zu finanzieren.
Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof zwar mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine untersuchen. Er kann aber nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen.
Der IStGH hatte kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen eingeleitet. Der Strafgerichtshof erklärte allerdings auch, Wert darauf zu legen, dass die Ukraine Beschuldigte nach Möglichkeit selbst vor Gericht bringt. Der IStGH ist das höchste internationale Gericht und verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen.
W.Stewart--AT