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Falsche Maskenatteste in Pandemie: Hamburger Bewährungsstrafe für Arzt bestätigt
Eine vom Landgericht Hamburg verhängte Bewährungsstrafe für einen Arzt, der in der Coronapandemie dutzende falsche Maskenatteste ausstellte, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht am Montag mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mediziner hatte Menschen ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit, in vielen Fällen ohne die Patienten vorher zu sehen. (Az. 5 StR 335/25)
Die Taten ereigneten sich zwischen April 2020 und September 2021, als an vielen Orten wie etwa im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht galt. Der Angeklagte habe seine eigenen Überzeugungen über das Gesetz gestellt und seine besondere Vertrauensstellung als Arzt zur Umgehung von Regelungen ausgenutzt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung im Dezember.
Das Landgericht sprach den Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 57 Fällen schuldig. Der BGH senkte diese Zahl auf 52 Fälle, weil einige inhaltsgleiche Atteste innerhalb einer Familie ausgestellt worden waren. An der Strafe änderte das aber nichts.
K.Hill--AT