-
Kind von umstürzendem Tor erschlagen: Erste Erkenntnisse zu Unfall in Erlangen
-
Chinesischer Reederei-Konzern Cosco nimmt wieder Aufträge in Golfstaaten an
-
Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
-
Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
-
Söder gegen Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
Unesco prangert mangelnde Bildungsgerechtigkeit in Deutschland an
-
Geheimdienst: Russische Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
Preise für Wohnimmobilien steigen fünftes Quartal in Folge
-
Verkehrsminister Schnieder: Bundesregierung wird Klimaziele einhalten
-
Festnahme nach Tötung von Jugendlichem in Schleswig-Holstein
-
Löw sieht Kimmich bei der WM als Rechtsverteidiger
-
Wohlgemuth über neuen Undav-Vertrag: "Bin zuversichtlich"
-
Belarussischer Staatschef Lukaschenko zu erstem offiziellen Besuch in Nordkorea eingetroffen
-
Nächster Sieg für Stützle und Ottawa - Meilenstein für McDavid
-
Baumann: "Habe nicht die Skills" von Neuer
-
NBA: Schröder gewinnt deutsches Duell
-
Trump ruft zur Wiederwahl von Ungarns Regierungschef Orban auf
-
Tennis: Zverev im Viertelfinale von Miami
-
Kimmich über Musiala: "Sehr besonders im Weltfußball"
-
Medien: US-Regierung legt Teheran Plan für Beendigung des Iran-Krieges vor
-
Berlin: Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle erwartet
-
Bundesregierung legt Klimaschutzprogamm vor
-
Klingbeil hält Grundsatzrede zu Modernisierung Deutschlands
-
Merz bei Regierungsbefragung im Bundestag
-
Dänemark: Frederiksens linkes Bündnis gewinnt Parlamentswahl - Mehrheit verfehlt
-
Iran meldet US-israelischen Angriff auf Atomkraftwerk Buschehr - kein Schaden
-
Oppositionsführerin Machado: Trump hat sozialistische Strukturen in Venezuela zerstört
-
Trumps neuer Heimatschutzminister Mullin legt Amtseid ab
-
0:3 nach 117 Sekunden: Playoff-Fehlstart für Berlin
-
Macron fordert Israel zur Nutzung von "Gelegenheit" für Gespräche mit dem Libanon auf
-
Gericht gestattet vorübergehenden Hausarrest für Brasiliens inhaftierten Ex-Präsidenten Bolsonaro
-
Prognosen: Sozialdemokraten stärkste Kraft bei Wahl in Dänemark - aber keine Mehrheit
-
Wolfsburg legt Heimsieg gegen Favorit Lyon vor
-
Nach neun Jahren: Salah verlässt Liverpool im Sommer
-
Trump: Verhandlungen mit Iran laufen - Präsident spricht von "Geschenk" aus Teheran
-
Luftwaffe: Russland greift die Ukraine binnen 24 Stunden mit fast 1000 Drohnen an
-
UNO: Mehr als 5500 Tote durch Gewalt in Haiti in weniger als einem Jahr
-
Nasa will Mondbasis bauen und stoppt Pläne für Raumstation mit ESA-Beteiligung
-
Iran-Krieg: Angriffe gehen weiter - Israel meldet eine Tote und sieben Verletzte
-
Polizei startet Großeinsatz zu Castortransport durch Nordrhein-Westfalen
-
Medien: Justiziar Heveling soll neuer Präsident des Bundesrechnungshofs werden
-
Chile entzieht Bachelet Unterstützung für Kandidatur als UN-Generalsekretärin
-
Armee: Russland greift Ukraine tagsüber mit über 400 Drohnen an - Mindestens zwei Tote
-
Reiche: Bei längerem Iran-Krieg könnte Treibstoff knapp werden
-
"Terror"-Ermittlungen nach Autobrand in jüdischem Viertel von Antwerpen
-
Katalonien: Cort Nielsen siegt - Lipowitz und Co. schonen Kräfte
-
CDU in Rheinland-Pfalz lädt SPD zu erstem Sondierungsgespräch für Donnerstag ein
-
Ausgeriestert: Koalition stellt neue private Altersvorsorge vor
-
Pistorius: Deutschland übernimmt Führung von Nato-Marineverband im Nordatlantik
-
Unternehmer ausgespäht: Zwei mutmaßliche Russland-Spione festgenommen
Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert
Mehr als 3700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst in Deutschland für das vergangene Jahr registriert. In mehr als 2800 Fällen seien diese Ursache für einen gesundheitlichen Schaden gewesen, teilte der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am Donnerstag in Berlin mit. Er erklärte: "Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten. sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro."
Insgesamt wurden 12.304 mutmaßliche Behandlungsfehler gemeldet, die der Medizinische Dienst überprüfte. Davon bestätigte sich also etwa jeder vierte Verdacht. In 134 Fällen stellten die Gutachterinnen und Gutachter der Kassen sogenannte Never Events fest - also potenziell schwerwiegende, vermeidbare Fehler etwa bei der Medikamentengabe, im Körper zurückgebliebene Gegenstände nach einer Operation oder Verwechslungen von Patienten.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes gibt es bei Behandlungsfehlern außerdem eine hohe Dunkelziffer. Wissenschaftlichen Studien zufolge sei davon auszugehen, dass nur drei Prozent der vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst würden, teilte er mit.
Er forderte "die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist". Außerdem solle es systematische Vorbeugung geben. Als Voraussetzung dafür sieht der Medizinische Dienst ein verpflichtendes Meldesystem für vermeidbare Schäden.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, unterstützte die Forderung nach einer verpflichtenden Information der Patienten. Außerdem forderte sie "eine Weiterentwicklung der Patientenrechte und eine Absenkung der Beweislast", da es hohe juristische Hürden gebe.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." Er forderte "endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds".
Der Medizinische Dienst erklärte in seiner Mitteilung auch, wie Patientinnen und Patienten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorgehen können. Sie können sich an ihre Krankenkasse wenden, die wiederum den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen kann. Bei einem tatsächlichen Behandlungsfehler wird dann geprüft, ob der gesundheitliche Schaden dadurch verursacht wurde. Nur dann kann es Anspruch auf Schadenersatz geben.
P.Smith--AT