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Tod von E-Rollerfahrern in Frankfurt am Main: Anklage wegen versuchten Mordes
Mehr als ein halbes Jahr nach dem E-Roller-Unfall mit zwei Toten und einem Schwerverletzten hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen 24-jährigen Autofahrer erhoben. Ihm wird unter anderem versuchter Mord und fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Der Mann soll in der Nacht zum 6. Juli Lachgas konsumiert und sich anschließend ans Steuer gesetzt haben.
Er sei durch Frankfurt gerast und von der Spur abgekommen. Auf einem Fahrradstreifen soll er einen E-Scooter erfasst haben, auf dem zwei 23 Jahre alte Zwillinge unterwegs waren. Der 24-Jährige soll sie unvermittelt überfahren haben, beide Männer starben. In diesem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in zwei Fällen vor.
Nichtsdestotrotz soll der 24-Jährige unvermindert weitergefahren sein und einen weiteren E-Scooter-Fahrer erfasst haben, der vor dem der Zwillinge gefahren war. Der 27-Jährige wurde durch den Aufprall auf die Motorhaube geschleudert. Sein Bein und sein E-Scooter verfingen sich am Auto.
Obwohl der 24-Jährige die Unfälle bemerkt habe, soll er laut Anklage mit gleichbleibender Geschwindigkeit weitergefahren sein. Durch das Tempo sei der Kopf des 27-Jährigen durch die Windschutzscheibe geschlagen worden. Nach etwa 70 Metern sei er auf die Straße gefallen und auf Straßenbahnschienen liegen geblieben. Der 27-Jährige lag zeitweise im Koma, sein rechter Unterschenkel musste amputiert werden.
Der 24-Jährige sei von den Unfallorten geflüchtet und habe versucht, seine Beteiligung daran zu verdecken. Dazu soll er sein stark beschädigtes Auto an einem abgelegenen Ort abgestellt und die Nummernschilder entfernt haben. Einige Stunden später habe er sich aber selbst bei der Polizei gestellt.
Zunächst ermittelten die Beamten wegen versuchten Totschlag. Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft aber Hinweise auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Im Zusammenhang mit dem zweiten Unfall wirft sie dem 24-Jährigen deswegen schwere Körperverletzung und versuchten Mord vor. Über die Eröffnung des Verfahrens muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.
A.Moore--AT