-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
-
"Nicht zufrieden": Undav schiebt Frust
-
"Gänsehautmoment": Werder feiert Comebacker Weiser
-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
Die Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein. Andere Optionen wie eine Vertragspause dürfen auf der Bestätigungsseite nicht stehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 200/25)
Die Verbraucherschützer klagten gegen einen Betreiber von Fitnessstudios. Wollten Kunden ihren Vertrag kündigen, mussten sie erst eine Schaltfläche anklicken. Dann wurden sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, die ein Kündigungsformular enthielt. Die Schaltfläche zum Bestätigen war in oranger Farbe hinterlegt. Ebenfalls orange war ein weiterer Button, mit dem Kunden stattdessen wählen konnten, ihren Vertrag zu pausieren.
So darf die Seite aber nicht aussehen, wie der BGH entschied. Dort dürften nur die Angaben erfasst werden, die für die Kündigung notwendig seien. Solche Verbraucherverträge im Internet sollten einfach und unkompliziert zu kündigen sein.
Th.Gonzalez--AT