-
Kanzler: Wir leben weder im Krieg noch im Frieden
-
Bilanz von Waldbrand in Andalusien: Zwölf der 13 Todesopfer stammten aus dem Ausland
-
Neue "Welle" von US-Angriffen auf den Iran - Vergeltungsangriffe in der Region
-
"Manager Magazin": Thyssenkrupp zieht Börsengang von Stahlsparte in Betracht
-
SPERRFRIST Donnerstag 10.00 Uhr: Welthungerhilfe kritisiert Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
KI-Firma OpenAI verliert Markenstreit vor EU-Gericht
-
Kurz nach Halbfinal-Sieg: Versuchter Einbruch im Haus von Lamine Yamal bei Barcelona
-
EU und Ukraine wollen bei Drohnenherstellung enger zusammenarbeiten
-
Mehr als 220 Euro pro Kopf: Investitionen in Schienennetz weiter gestiegen
-
Merz will AfD-Erfolge bei Landtagswahlen durch Reformpolitik verhindern
-
Eishockey: WM-Eröffnungsspiel auf Schalke gegen Schweiz
-
Dresden: Polizei schießt auf bewaffneten Mann
-
Gericht: Keine Nachzahlung für Beamte mit mehreren Kindern in Nordrhein-Westfalen
-
Spritpreise steigen zum Beginn des Sommerreiseverkehrs deutlich an
-
Wohnkosten belasten Studierende deutlich stärker als die Gesamtbevölkerung
-
Rechtsextremistin Liebich von Tschechien an Deutschland ausgeliefert
-
Bewerbungsverfahren für ESC 2027 beginnt - SWR sucht Talente "mit Persönlichkeit"
-
Markteintritt von Italo: Monopolkommission begrüßt Konkurrenz für Deutsche Bahn
-
KI-Boom beschert ASML prächtige Zahlen - und lässt IBM-Aktie abstürzen
-
Aus für Fachkundenachweis: Regierung will Regeln für Taxiunternehmen vereinfachen
-
Arztüberweisung soll digitalisiert werden
-
23-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Mann auf offener Straße erstochen haben
-
Polizei: Rechtsextremistin Liebich von Tschechien an Deutschland ausgeliefert
-
Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen
-
Bundeswehr: Zahl der Bewerber weiter gestiegen
-
Kabinett beschließt Finanzplanung für Klima- und Transformationsfonds
-
Brüder wegen mutmaßlichen Rachemords in Berlin vor Gericht
-
Trotz solider Exporte: Chinas Wirtschaftswachstum schwächt sich ab
-
Unwetter im Süden - Wetterdienst erwartet weitere Gewitter
-
EU gewährt wehrfähigen Ukrainern künftig keinen automatischen Schutzstatus mehr
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark breitet sich weiter aus
-
Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen
-
Kanada will noch 2026 Handelsabkommen mit südamerikanischen Mercosur-Staaten
-
Kolumbien: Ex-Guerillachef wirft designiertem Präsidenten Schüren von Gewalt vor
-
Klopp-Deal "auf der Zielgeraden"
-
Fast 13 Millionen sehen erstes WM-Halbfinale im ZDF
-
Drehbuchautoren klagen gegen Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
Stromausfall und überflutete Straßen nach schwerem Unwetter in Reutlingen
-
Abschaffung von Heizungsgesetz bringt Großteil von geplantem Bürokratiekostenabbau
-
Mehrere Festnahmen bei Drogenrazzia in Deutschland und Niederlanden
-
Polizei: Siebter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Mann ersticht Frau in Hessen auf offener Straße - Zeugen überwältigen ihn
-
Digitalminister Wildberger: Arztüberweisung auf Papier wird bald Geschichte sein
-
Bär in Japan dringt in Küche ein und durchwühlt Kühlschrank
-
Chinas Wirtschaftswachstum auf niedrigstem Stand seit mehr als drei Jahren
-
"Freut mich wahnsinnig": Lipowitz setzt auf den Teamgedanken
-
Fußball-WM 2026: Das Spiel am Mittwoch
-
US-Militär greift erneut Ziele im Iran an und nimmt Seeblockade wieder auf
-
Britische Regierung kündigt nächtliche Social-Media-Sperre für ältere Jugendliche an
-
Merz stellt sich in Sommerpressekonferenz Fragen der Medien
Gericht: Keine Nachzahlung für Beamte mit mehreren Kindern in Nordrhein-Westfalen
Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen mit drei oder mehr Kindern haben keinen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlungen höherer Familienzuschläge, wenn sie ihre Ansprüche in den betreffenden Jahren nicht jeweils geltend gemacht haben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen laut Mitteilung vom Mittwoch in mehreren Berufungsverfahren. Damit hob das Gericht mehrere anderslautende Urteile von Verwaltungsgerichten auf.
Hintergrund ist ein Gesetz aus dem Jahr 2021, mit dem das Land eine vom Gesetzgeber selbst festgestellte verfassungswidrige, zu niedrige Besoldung kinderreicher Beamter ausgleichen wollte. Geklagt hatten Beamte, die für die Jahre 2011 bis 2020 rückwirkend höhere kinderbezogene Familienzuschläge verlangten. In den betreffenden Jahren hatten sie allerdings keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt.
Das OVG stellte den Angaben zufolge fest, dass der Anspruch laut dem Gesetz für jedes Haushaltsjahr noch im selben Jahr geltend gemacht werden musste. Wer dies versäumt habe, könne keine Nachzahlung verlangen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die damalige Besoldung verfassungswidrig zu niedrig gewesen sei.
Das OVG ließ die Revision nicht zu. Die Kläger können jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
A.Ruiz--AT