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Umsturzpläne: BGH bestätigt lange Haftstrafen für Anführer von Kaiserreichsgruppe
Das erste große Urteil gegen die sogenannte Kaiserreichsgruppe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom März 2025 gegen vier Anführer. Die drei Männer und eine Frau aus der Reichsbürgerszene wollten die Demokratie beseitigen, einen Umsturz auslösen und dazu unter anderem den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen. (Az. 3 StR 7/26)
Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt verhängte Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren gegen sie. Es sah als erwiesen an, dass die Angeklagten Hochverrat gegen die Bundesrepublik vorbereitet hatten. Sie gründeten demnach die terroristische Vereinigung und agierten als Rädelsführer.
Die Basis für das wiedererrichtete Deutsche Reich sollte die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 sein, die sie weiter als gültig ansahen - deshalb der Name der Gruppe. Sie ist auch unter dem Namen Vereinte Patrioten bekannt. Das Gericht stellte fest, dass sie einen detaillierten Plan für den Umsturz ausarbeitete. Zuerst sollte demnach im Mai 2022 eine Versammlung zur Absetzung der Bundesregierung abgehalten werden, die dann im Fernsehen verkündet werden sollte.
Gleichzeitig sollte Lauterbach mit Gewalt entführt werden. Außerdem sollten Strommasten gesprengt werden, um einen mehrwöchigen bundesweiten Stromausfall herbeizuführen. So sollten bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland ausgelöst werden.
Mit einem Segelboot wollten die Verschwörer dann zur russischen Exklave Kaliningrad fahren, um beim russischen Staatschef Wladimir Putin vorzusprechen. So hätten sie sich der russischen Unterstützung für die neue deutsche Regierung versichern wollen, stellte das Gericht fest.
Bevor sie ihre Pläne in die Tat umsetzen konnte, flog die Gruppe aber auf. Im April 2022 wurde sie von den Behörden zerschlagen. Der Prozess gegen die Anführer begann im Mai 2023.
Drei von ihnen wandten sich nach dem Koblenzer Urteil an den BGH um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Ein vierter Rädelsführer akzeptierte das Koblenzer Urteil und wehrte sich nicht dagegen.
Vor den BGH zog aber noch ein Mann, der in Koblenz wegen der Mitgliedschaft in der Gruppe und wegen eines Waffendelikts zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war. Auch diese Strafe bestätigten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nun. Damit wurde das Urteil insgesamt rechtskräftig. Bundesweit gab es bereits mehrere Prozesse gegen weitere Mitglieder und Unterstützer der Gruppe.
T.Sanchez--AT