-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
-
NBA: Pistons in den Playoffs - Knicks nah dran
-
Niederlage für Peterka - Colorado in den Playoffs
-
City gegen Arsenal: "Großer Moment" im League-Cup-Finale
-
Freund: Bayern lassen sich "nicht den Mund verbieten"
-
"Tut so weh": Baumann geknickt nach missglückter Generalprobe
-
Trump: Erwäge Reduzierung der Angriffe gegen den Iran
-
Leipzig überrollt Hoffenheim im Kampf um die Königsklasse
-
CDU nimmt Einladung der Grünen an: Weg für Sondierungen in Baden-Württemberg frei
-
"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen
-
Hannover siegt im 184. Niedersachsen-Derby
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
-
Fund von 35 menschlichen Zähnen auf Gehweg in Hessen gibt Polizei Rätsel auf
-
Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover
-
"Ziele werden nicht erreicht": Prien baut Programm zu Demokratieförderung um
-
Steuern und Mieten: Spanien kündigt Milliardenentlastungen wegen Iran-Kriegs an
-
Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder
-
Fehlende Niederschläge: Wasserspeicherung in Deutschland nimmt ab
-
Reservegleise und mehr Puffer im Fahrplan: Vorschläge für pünktlichere Bahn
-
Kein Zutritt für Muslime zur Al-Aksa-Moschee zum Ende des Ramadan
-
Iran-Krieg: Brand in Ölraffinerie in Kuwait - Sprecher der Revolutionsgarden getötet
-
ARD stellt nach 30 Jahren "Immer wieder sonntags" ein - Aus für Stefan Mross
-
Bundestag debattiert über Pränataltests - Antrag fordert breitere Datengrundlage
-
Blockade von EU-Krediten: Grüne fordern Konsequenzen für Orban
-
Rund 100 Festnahmen in Abu Dhabi wegen Verbreitens von Falsch-Informationen zum Iran-Krieg
-
Ausgebüxter Pfau auf hessischer Autobahn hält Polizei auf Trab
-
Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart
-
Urteil: Keine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage gefälschter Sprachzertifikate
-
KZ Buchenwald: Hape Kerkeling spricht bei Gedenkfeier zu Jahrestag von Befreiung
-
Gericht: Polizeianwärter darf Turban auch in Außendienst tragen
-
Russische Wirtschaft schwächelt - Zentralbank senkt Leitzinsen auf 15 Prozent
-
Machtwort der Linken-Bundesspitze zu Streit um Israel: "Wir ziehen klare Grenze"
-
Betrug in Darknet bringt Ermittler weltweit auf Spur von Pädophilen
"Spiegel" mit Verfassungsbeschwerde zu Artikeln über Wirecard-Skandal erfolgreich
Eine Verfassungsbeschwerde des Magazins "Der Spiegel" im Zusammenhang mit Artikeln über den Wirecard-Skandal hat in Karlsruhe Erfolg gehabt. Eine Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts verletzt die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit des Magazins, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklärte. Ein früherer Wirecard-Mitarbeiter war vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen Berichte über Strafvorwürfe gegen ihn vorgegangen. (Az. 1 BvR 573/25)
Der Münchner Finanzdienstleister Wirecard galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Dann wurde bekannt, dass Wirecard jahrelang Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, wodurch der Umsatz künstlich aufgebläht wurde. Schließlich meldete Wirecard im Juni 2020 Insolvenz an.
Im November 2020 und im Februar 2021 veröffentlichte der "Spiegel" Artikel über den Skandal, in denen auch über den Kläger berichtet wurde. Fotos zeigten ihn unverpixelt. Er zog in München vor Gericht und forderte, dass im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen ihn nicht so berichtet wird, dass er erkennbar sei. Seine Klage hatte vor dem Landgericht Erfolg, das Oberlandesgericht wies die Berufung des "Spiegel" zurück.
Nun muss es erneut über den Fall entscheiden. Denn der Eingriff in die Grundrechte des Magazins ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, wie Karlsruhe erklärte. Das Oberlandesgericht habe bei einem der Artikel zu strenge Maßstäbe an die sogenannte Verdachtsberichterstattung angelegt.
Die Münchner Richter hatte sie für unzulässig gehalten, weil es nicht genügend Beweistatsachen gebe. Dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Kläger einleitete, reiche nicht aus. Das sah das Verfassungsgericht nun anders.
Die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung könne nicht allein davon abhängig gemacht werden, dass ein bestimmter Grad an Wahrscheinlichkeit für die Begründetheit des Verdachts spreche, erklärte es. Es verstoße gegen die Meinungsfreiheit, wenn die Presse eine Verdachtsberichterstattung nur dann veröffentlichen dürfe, wenn sie die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung über den Anfangsverdacht hinaus belegen könne.
Insbesondere gilt das Karlsruhe zufolge für Artikel über komplexe Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Das Oberlandesgericht habe außerdem das Interesse der Öffentlichkeit nicht hoch genug gewichtet. Je mehr sich die Straftat von gewöhnlicher Kriminalität abhebe - durch die Art, wie sie begangen wurde, oder durch besonders schwere Folgen - desto stärker sei dieses Interesse.
Der andere Artikel wurde vom Oberlandesgericht den Karlsruher Richtern zufolge nicht ausreichend in den Kontext eingeordnet. Zu Unrecht sei es davon ausgegangen, dass er Tatsachenbehauptungen enthalte. Der Beschluss aus München wurde aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.
H.Gonzales--AT