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Rechtsstreit um Unfall bei Laufwettbewerb in Sachsen endet mit Vergleich
Ein Rechtsstreit um einen Unfall zwischen einer Spaziergängerin und einem Teilnehmer eines Laufwettbewerbs in Sachsen ist durch einen Vergleich beendet worden. Die Frau erhält vom Veranstalter 4000 Euro Schmerzensgeld, wie eine Sprecherin des Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch sagte. Damit sind die Kosten möglicher Folgeschäden abgegolten (Az.: 13 U 510/25).
Geklagt hatte die Frau gegen einen Verein, der jährlich einen Stadtlauf in Zwickau veranstaltet, und gegen einen Läufer. Bei der Veranstaltung im Mai 2023 stieß die Frau, die mit ihrem Hund auf dem Bürgersteig Gassi ging, mit dem Läufer zusammen. Sie stürzte und brach sich das Handgelenk.
Vor Gericht klagte sie auf Ersatz für Fahrtkosten und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4000 Euro. Das Landgericht Zwickau wies die Klage in erster Instanz ab. In zweiter Instanz konnte vor dem Oberlandesgericht Dresden zwischen den Beteiligten ein Vergleich erzielt werden.
Demnach erfüllte der Veranstalter nicht alle Auflagen zur Sicherung. Statt zwei Ordner war an der Straßenecke nur ein Ordner eingesetzt. Zudem fehlte ein Absperrband. Jedoch trifft die Frau eine Mitschuld an dem Unfall. Den Läufer, der mit ihr zusammenstieß, trifft laut Vergleich keine Schuld. Er konnte sich darauf verlassen, dass der Veranstalter alle Auflagen erfüllt.
E.Flores--AT