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Urteil: Journalisten können für Räumungskosten von Protestcamp belangt werden
Journalisten, die bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forsts in Hessen gegen den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 aus Baumhäusern geborgen wurden, können für die Räumungskosten des Protestcamps belangt werden. Die Kostenbescheide sind rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Der Aufenthalt in den Baumhäusern stellte demnach eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. (Az.: 2 K 1092/21.WI)
Geklagt hatten zwei Journalisten, die sich im Dezember 2020 auf Baumhäusern im Dannenröder Forst aufgehalten hatten, um über die Rodung zu berichten. Die Baumhäuser, in denen sie sich befanden, lagen in einem Sperrgebiet. Als sie den Aufforderungen, die Baumhäuser zu verlassen, nicht nachkamen, wurden sie von der Polizei geborgen. Die Kosten wurden ihnen in Rechnung gestellt.
Dies geschah zu Recht, wie nun die Richter entschieden. Durch ihren Aufenthalt in den Baumhäusern im Sperrgebiet verursachten sie demnach für sich selbst und für Dritte erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Die Standsicherheit der Baumhäuser war laut Gericht nicht gewährleistet. Laut Urteil bestand die Gefahr, von umstürzenden Bäumen oder Ästen verletzt oder getötet zu werden.
Zwar fällt die Arbeit der Kläger der Entscheidung zufolge in den Schutzbereich der Pressefreiheit, der Grundrechtseingriff war verfassungsrechtlich aber gerechtfertigt. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit war nicht berührt. Die Kläger hatten sich nicht an den Protestaktionen beteiligt.
R.Chavez--AT