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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Klage zu Rundfunkbeitrag
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Mittwoch (14.00 Uhr) ein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Geklagt hat eine Frau aus Bayern, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nicht ausgewogen findet und darum nicht zahlen will. Es geht um die Frage, ob Gerichte das Programm bei solchen Klagen prüfen müssen. Nicht entschieden wird, ob der Rundfunkbeitrag an sich erhoben werden darf oder ob die Sender tatsächlich zu einseitig berichten. (Az. 6 C 5.24)
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass Einwände gegen das Programm kein Grund seien, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Für die Kontrolle der Sender seien die Aufsichtsgremien zuständig, wo Bürger eine Programmbeschwerde einreichen können. Sollte das Bundesverwaltungsgericht das anders sehen, könnte es demnächst viele neue Klagen zum Rundfunkbeitrag geben.
M.King--AT