-
Bundesnetzagentur zieht Millionen mangelhafter Elektrogeräte aus dem Verkehr
-
EuGH kippt Beschluss zu katalanischem Politiker Puigdemont - Keine praktischen Folgen
-
Steuern und Sozialabgaben hinterzogen: Bewährungsstrafe wegen Beihilfe in Hessen
-
European Aquatics lässt russische und belarussische Athleten zu
-
Opfer unter Drogen gesetzt? Sohn von Mette-Marit weist Vorwürfe zurück
-
Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen
-
Tödlicher Brand durch Silvesterrakete: Zwei Verdächtige in Bayern ermittelt
-
Wegen Iran-Konflikts: Bundeswehr zieht temporär Soldaten aus Nordirak ab
-
Russland weist deutschen Diplomaten aus - Nach Ausweisung von russischem Diplomaten in Spionagefall in Berlin
-
Hoffnung auf Trendwende: Industrie verbucht kräftiges Auftragsplus
-
Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen
-
DFB-Pokalfinale bleibt bis 2030 in Berlin
-
Streit mit SPD um Sitzungssaal: Klage von AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
-
Erster Pollenalarm im Westen und Südwesten - Im Nordosten hält Kälte Blüten in Schach
-
Leichte Entwarnung nach "außergewöhnlichen" Unwettern in Spanien und Portugal
-
"Klassenkampf von oben": Junge Union und Jusos streiten über Sozial-Kürzungen
-
"New Start": Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
Behinderungen durch Schneefall und Glätte im Nordosten Deutschlands
-
Ukraine und Russland beginnen zweiten Verhandlungstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten
-
Insgesamt 478.000 Stunden Stillstand: Autofahrer standen 2025 länger im Stau
-
Entführung ihrer Mutter: US-Starmoderatorin wendet sich unter Tränen an die Täter
-
Konzernchefs von VW und Stellantis fordern Bonus für E-Autos "Made in Europe"
-
WM-Aus für ter Stegen? "Ich muss mehrere Monate pausieren"
-
AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe mit Klage auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal"
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Gewerkschaften fordern Konsequenzen
-
Zahl der Eheschließungen auf niedrigstem Stand seit 1950
-
Industrie meldet deutlich mehr Aufträge
-
US-Regierung will Sportartikelhersteller Nike wegen Diskriminierung von Weißen vorladen
-
Trotz Doppelpack: Draisaitl verliert vor Olympia-Abflug
-
Basketball: Schröder siegt beim Debüt für Cleveland
-
Venezuelas Übergangspräsidentin trifft Vertreter europäischer Ölkonzerne
-
NBA: Harden-Wechsel nach Cleveland perfekt
-
Undav in Topform: Nagelsmann "darf auf ihn nicht verzichten"
-
Bill Gates: Bereue "jede Minute" mit Sexualstraftäter Epstein
-
Wadephul fordert Beteiligung Chinas an zukünftigem Atom-Abrüstungsabkommen
-
Europäische Zentralbank gibt Leitzinsentscheidung bekannt
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Kalifornien Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
Google-Mutter Alphabet verzeichnet Jahresumsatz von über 400 Milliarden Dollar
-
Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
JU-Chef Winkel sieht Einsparpotenzial von "Dutzenden Milliarden" im Sozialetat
-
BioNxt sichert sich innovative Chaperon-Technologie zur Verbesserung der oralen Dünnfilm-Wirkstoffverabreichung
-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Kahlschlag bei der "Washington Post": Bezos lässt ein Drittel der Journalisten feuern
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden
Wer jemandem gegen dessen Willen das Wort "fuck" auf die Stirn tätowiert, begeht absichtlich eine schwere Körperverletzung. Denn das ist eine erhebliche Entstellung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Landgericht Bochum muss nun neu über die Strafe für einen Täter aus Nordrhein-Westfalen entscheiden. (Az. 4 StR 495/24)
Der Geschädigte hatte dem Angeklagten auf dessen Wunsch hin ein Tattoo auf die Fingerrücken gestochen, dabei aber einen Fehler gemacht und eine Zahlenkombination verdreht. Wie das Landgericht feststellte, ärgerte sich der Angeklagte so sehr darüber, dass er den anderen Mann mit einem Tattoo im Gesicht bestrafen wollte. Über dessen rechter Augenbraue tätowierte er ihm das Wort "fuck" in einer Größe von viereinhalb mal anderthalb Zentimetern.
Der Geschädigte habe das nicht gewollt und schäme sich für dieses Tattoo. Da er kein Geld für eine Entfernung mit einem Laser habe, habe er sich seine Haare so lang wachsen lassen, dass sie in die Stirn fallen und die Tätowierung verdecken.
Zwei Tage nach der ersten Tat kam der Angeklagte mit einigen Begleitern noch einmal zurück. Die Männer versetzten dem Geschädigten potenziell lebensbedrohliche Schläge und Tritte und drohten, ihn zu töten, falls er die Polizei informiere.
Das Landgericht sah in der erzwungenen Tätowierung eine gefährliche Körperverletzung, aber keine schwere Körperverletzung. Dafür sei die Beeinträchtigung durch das erzwungene Gesichtstattoo nicht schwer genug. Es verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, der das Urteil nun änderte.
Das Erscheinungsbild des Geschädigten sei massiv verändert, erklärte er. Diese Veränderung sei dauerhaft entstellend. Das eintätowierte Wort werde von vielen als anstößig wahrgenommen und der Tattooträger damit identifiziert, was ihn stigmatisiere.
Der BGH sprach den Täter nun der absichtlich begangenen schweren Körperverletzung schuldig. Da eine solche Tat schärfer bestraft werden kann, muss das Landgericht die Strafe noch einmal prüfen.
Ch.P.Lewis--AT