-
Nach Trumps "Sabotage"-Vorwurf: UNO überprüft Rolltreppe und Teleprompter
-
Infantino zeigt sich offen für Dialog über Reformen
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall
Wer vom Arbeitsweg in einen Waldweg abbiegt, um seine Notdurft zu verrichten, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht in Kassel wies nach Angaben vom Mittwoch die Revision eines Sohns ab, der nach dem tödlichen Unfall seines Vaters gegen die Berufsgenossenschaft auf Halbwaisenrente klagte. (Az. B 2 U 18/23 R)
Es ging um einen Fall aus Baden-Württemberg. Wie die dortigen Gerichte feststellten, verließ der Vater am Unfalltag im Oktober 2021 abends seine Wohnung und fuhr mit seinem privaten Auto weg. Am nächsten Morgen wurde er tot auf einem Waldweg gefunden. Er lag unter seinem Auto.
Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass er für eine Pinkelpause in den Wald gefahren war. Nachdem er ausgestiegen sei, sei das Auto ins Rollen gekommen. Beim Versuch, es aufzuhalten, sei er überfahren worden. Der Arbeitgeber und die Familie gaben an, dass der Mann auf dem Weg zu einem Geschäftsessen gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Denn es stehe nicht fest, dass der Mann sich auf einem versicherten Weg befand.
Das Landessozialgericht in Stuttgart gab im September 2023 der Berufsgenossenschaft Recht. Dem schloss sich nun auch das Bundessozialgericht an. Der Vater sei weder auf einem versicherten Weg noch auf einem Betriebsweg verunglückt, erklärte es. Das Verrichten der Notdurft sei grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen. Dem Kläger stehe darum keine Halbwaisenrente zu.
Die Unterbrechung des versicherten Wegs wurde dem Urteil zufolge auch nicht dadurch beendet, dass der Mann versuchte, das rollende Fahrzeug zu stoppen - auch wenn er das tat, um später weiterzufahren. Es habe sich auch keine betriebliche Gefahr verwirklicht, erklärte das Bundessozialgericht. Die Gefahr sei erst dadurch entstanden, dass der Mann versuchte, das Auto aufzuhalten.
A.Anderson--AT