-
Nach Trumps "Sabotage"-Vorwurf: UNO überprüft Rolltreppe und Teleprompter
-
Infantino zeigt sich offen für Dialog über Reformen
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
Ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen ist bereits zum zweiten Mal verurteilt worden, weil er einem psychisch kranken Patienten beim Suizid half. Das Landgericht Essen verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen Totschlags gegen den Neurologen und Psychiater, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Schon 2024 war er in einem anderen Fall verurteilt worden.
Der aktuelle Fall spielte sich zwischen 2021 und 2023 ab. Der damals 40 Jahre alte Patient habe den Arzt 2021 kontaktiert, führte das Gericht aus. Dieser habe ihn besucht, um beurteilen zu können, ob er wirklich aus freier Verantwortung sterben wolle. Später kam der Patient in die Psychiatrie. Danach, im Juni 2023, wurde er von dem Arzt noch einmal untersucht.
Er sei zu dem Schluss gekommen, dass der Mann aus freier Verantwortung sterben wolle. Wie das Gericht feststellte, legte der Arzt ihm einen venösen Zugang und hängte daran eine Infusion mit einem Narkosemittel. Der Patient habe sich dann selbst eine tödliche Dosis verabreicht.
In Wirklichkeit lag sein Suizidwunsch aber an seiner Depression, wie das Gericht ausführte. Wegen der Krankheit sei er der nicht realistisch begründeten Meinung gewesen, dass es keinen Zweck habe weiterzuleben. Der Arzt habe billigend in Kauf genommen, dass er die Entscheidung wegen der Erkrankung nicht freiverantwortlich treffen konnte. Trotzdem habe er ihm das tödlich wirkende Medikament zur Verfügung gestellt.
In die Strafe wurde die frühere Strafe von 2024 einbezogen. Auch in dem ersten Fall ging es um Sterbehilfe für einen psychisch kranken Mann. Das Landgericht stellte damals fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte.
Der Arzt wandte sich gegen das Urteil von 2024 an den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, hatte in Karlsruhe aber keinen Erfolg.
W.Nelson--AT