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Tod zweier Gleisarbeiter bei Zugunglück in Nordrhein-Westfalen: 54-Jähriger freigesprochen
In einem Prozess um den Tod zweier Gleisarbeiter bei einem Zugunglück im nordrhein-westfälischen Hürth hat das Amtsgericht Brühl am Mittwoch einen 54-jährigen Sicherungsbeauftragten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung plädierten nach Angaben einer Gerichtssprecherin jeweils auf Freispruch. Bei dem Unglück waren im Mai 2023 zwei Gleisarbeiter von einem Fernzug erfasst worden und gestorben.
Dem 54-Jährigen wurde vorgeworfen, gegen Sicherungsmaßnahmen verstoßen zu haben und so den Tod der Arbeiter verantwortet zu haben. Unter anderem habe er die Arbeiter über die Sperrung des Gleises informiert, obwohl die Sperrung noch gar nicht genehmigt gewesen sei.
Das Gericht stellte laut der Sprecherin fest, dass dem Angeklagten zwar Verstöße gegen Sicherungsmaßnahmen anzulasten seien. Diese betrafen jedoch ein anderes Gleis.
Auf dem Hauptgleis, wo das Unglück geschah, habe er die Arbeiter zwar über die Sperrung des Gleises informiert. Das Gericht konnte aber nicht ausschließen, dass es zuvor bei der Weitergabe der Sperrung - in Form einer Telefonkette - zu Missverständnissen gekommen war und der Angeklagte deshalb in dem Glauben war, die Arbeiten seien freigegeben.
Der Fernzug war im Mai 2023 von Köln in Richtung Koblenz unterwegs. Trotz eingeleiteter Schnellbremsung erfasste er zwei Gleisarbeiter im Alter von 27 und 31 Jahren. Sie starben noch am Unfallort. Weitere Gleisarbeiter und der Angeklagte konnten sich in Sicherheit bringen.
W.Nelson--AT