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Mord an Inlineskaterin in Niedersachsen: Hafturteil gegen Täter rechtskräftig
Weil er ein 17-Jähriges Mädchen ermordete und zwei Frauen zu ermorden versuchte, ist ein Mann aus Niedersachsen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts Verden gegen den Angeklagten. (Az. 4 StR 34/25)
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Mann im September 2023 die ihm unbekannte 17-Jährige, die bei Barenburg an einer Straße auf Inlineskates unterwegs war, mit einem Messer erstochen hatte. Während die Ermittlungen zu diesem Verbrechen liefen, verletzte der zu dem Zeitpunkt noch unidentifizierte Täter drei Tage später eine ihm ebenfalls unbekannte 30-Jährige vor einem Schnellrestaurant in Suhlingen mit einem Messer schwer.
Auf der Flucht von diesem Tatort fuhr er wenige Stunden später in Burgwedel mit seinem Auto eine 18-Jährige an und verletzte sie ebenfalls. Nach Zeugenhinweisen konnte er später auf einem verlassenen Gehöft im Raum Schwarmstedt gefasst werden.
Das Verdener Gericht sprach den damals 47-Jährigen im Juli 2024 wegen Mordes, zweier versuchter Morde, gefährlicher Körperverletzung und eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Als Motiv ging es von einer massiven Unzufriedenheit des Manns mit seinem Lebensumständen sowie Arbeitsüberlastung aus, wobei die genauen psychischen Zusammenhänge unklar blieben.
Es sah jeweils die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Wegen Gefährlichkeit ordnete es zusätzliche Sicherungsverwahrung an. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Der Mann äußerte sich im Prozess sowie gegenüber einem Gutachter und räumte die ersten beiden Taten generell ein. Die dritte Tat bezeichnete er als Unfall. Gegen das Urteil aus Verden wandte er sich an den BGH. Seine Revision wurde nun aber verworfen, weil der BGH bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler fand.
R.Chavez--AT