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Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig
Eine lange Haftstrafe für einen Mann, der eine Frau auf einen stillgelegten Militärflugplatz in Schleswig-Holstein entführte und sie vergewaltigte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Kieler Landgerichts vom November, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verhängt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. (Az. 5 StR 217/25)
Der Fall der auf das Militärgelände verschleppten Frau aus Schleswig-Holstein hatte im September 2023 öffentlich hohe Wellen geschlagen. Die 29-Jährige wurde vermisst gemeldet und von der Polizei auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Einsatzkräfte fanden die Entführte und ihren Peiniger auf dem Flugplatz in einem alten Hangar, nachdem die Frau einen Notruf abgesetzt hatte. Sie befreiten sie und nahmen den Verdächtigen fest.
Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Vorwürfe gegen den damals 27-Jährigen ans Licht. Im April 2024 begann der Prozess gegen ihn, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Das Landgericht stellte schließlich fest, dass er 2022 eine weitere Frau vergewaltigt hatte. Die Frau, die er später entführte, habe er außerdem vor der Entführung mehrmals geschlagen, unter anderem mit einem Cricketschläger. Sie erlitt Brüche von Jochbein und Oberkiefer.
Schließlich bedrohte er sie mit einem Messer und entführte sie. Auf dem Fliegerhorst habe er sie mehrmals vergewaltigt, auf Instagram ein Bild der an eine Heizung gefesselten Frau veröffentlicht und seine Taten den "Kieler Nachrichten" geschildert. Erst nach zwei Tagen wurde die 29-Jährige befreit.
Das Landgericht sprach den Angeklagten mehrerer, auch besonders schwerer Vergewaltigungen schuldig, außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderer Taten. Es stellte fest, dass der Mann bei allen Taten voll schuldfähig war. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil weitere schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien.
Deswegen ordnete das Landgericht die Sicherungsverwahrung an. Er kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.
E.Hall--AT