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Anzeichen von Herzinfarkt nicht erkannt: Bewährungsstrafe für Arzt in Hamburg
Wegen fehlerhafter telefonischer Beratung einer an einem Herzinfarkt leidenden Frau mit tödlichen Folgen ist ein Arzt in Hamburg zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ein Amtsgericht sprach den 50-Jährigen nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch in der Hansestadt der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig. Er hatte es demnach versäumt, die von der Anruferin geschilderten Symptome notärztlich genauer abklären zu lassen.
Der Vorfall ereignete sich 2020 während einer nächtlichen Schicht bei der Telefonhotline des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts. Die 49-jährige Anruferin berichtete dem Arzt laut Anklage von Schmerzen im Brustkorb sowie Bluthochdruck. Dieser empfahl ihr die Einnahme von Schmerzmitteln. Am folgenden Morgen starb die Frau an den Folgen eines Herzinfarkts.
Das Amtsgericht folgte nach Angaben der Sprecherin den Ausführungen einer medizinischen Gutachterin. Ihr zufolge hätte der Arzt aufgrund der von der Anruferin geschilderten Symptome sowie der Art und Weise der Kommunikation zwingend weitere Untersuchungen etwa durch einen Notarzt veranlassen müssen. Demnach hätte die Frau dann nahezu sicher den Infarkt überlebt.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht beim Strafmaß unter anderem, dass dieser emotional unter dem Geschehen leidet und strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung trat. Zur Verhandlung kam es, weil der Arzt Einspruch gegen einen zuvor in dem Fall gegen ihn verhängten Strafbefehl eingelegt hatte. Auch dieser sah bereits eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr Haft vor. Die Verhandlung brachte beim Strafmaß also keine Veränderung.
P.Smith--AT